Im Rechtsstreit mit acht großen Tageszeitungsverlagen um die „Tagesschau“-App könnte die ARD in zweiter Instanz recht bekommen. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Köln, Hubertus Nolte, deutete in der mündlichen Verhandlung am Freitag an, dass die „Tagesschau“-App als Teil des Telemedienkonzepts für „Tagesschau.de“ wohl genehmigt sei. Das Urteil soll am 20. Dezember verkündet werden. Das Telemedienangebot sei in einem geordneten Verfahren vom Rundfunkrat darauf überprüft worden, ob es mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sei, sagte der Richter. Die „Tagesschau“-App sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nur ein anderer Übertragungsweg für Inhalte des Online-Angebots „Tagesschau.de“ für mobile Endgeräte. Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Das Gericht hatte geurteilt, die App sei ein nicht sendungsbezogenes presseähnliches Angebot, weil sie geeignet sei, „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften zu dienen“. Die ARD und der NDR hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. dpa/Tsp
Medien : Neue Wende im Streit um „Tagesschau“-App
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