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Darf nur noch an jedem ersten und siebten Verhandlungstag jedes Monats fotografiert werden: Beate Zschäpe.

© dpa

NSU-Prozess: Zschäpe darf nur noch selten fotografiert werden

Juristischer Erfolg für Beate Zschäpe: Die mutmaßliche Rechtsterroristin darf nicht mehr vor jedem Prozesstag gefilmt und fotografiert werden. Als Grund wird das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten angeführt.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen juristischen Erfolg errungen. Zschäpe muss sich künftig pro Monat nur noch an zwei Verhandlungstagen vor Prozessbeginn filmen und fotografieren lassen, entschied der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf Antrag der Verteidiger Zschäpes, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Zschäpes zugrunde.

Die 40-jährige Zschäpe steht wegen der Mordserie mit zehn Toten und weiterer Taten, die der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet werden, zusammen mit vier mutmaßlichen NSU-Helfern seit Mai 2013 in München vor Gericht. Bisher waren zu Beginn jedes Verhandlungstages Ton-, Film- und Bildaufnahmen möglich.

Prangerwirkung durch die Berichterstattung

Der Vorsitzende Richter kam den Angaben zufolge nun zu dem Schluss, dass dies in die Persönlichkeitsrechte Zschäpes eingreifen. Zschäpe und die Mitangeklagten stellten sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit, für sie spreche zugleich die Unschuldsvermutung. Zudem sei eine mögliche Stigmatisierung und 'Prangerwirkung' durch die Medienberichterstattung zu berücksichtigen, heißt es in der vom OLG veröffentlichten Verfügung des Richters. Eine Bildberichterstattung könne zu einem stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führen als eine Berichterstattung ohne Bild.

Nur noch Fotos am ersten und siebten Verhandlungstag jedes Monats

Da die Medien an den bisher knapp 190 Verhandlungstagen jeden Tag die Möglichkeit für Aufnahmen hatten, sei es ihnen nun zumutbar, auf aktuelles Archivmaterial zurückzugreifen, heißt es in der Verfügung weiter. Diese sieht vor, dass nur noch am ersten und siebten Verhandlungstag eines Monats im Gerichtssaal gefilmt und fotografiert werden darf. Damit sind Aufnahmen nur noch in einem kleineren Anteil der Prozesstage möglich - in den kommenden Monaten wird zwischen acht und zwölf Tagen pro Monat verhandelt. In Phasen von besonderer Bedeutung wie etwa den Plädoyers oder dem Urteil sind den Angaben zufolge aber zusätzliche Aufnahmen möglich.

Der Verhandlungstag am Dienstag musste derweil wegen einer Erkrankung Zschäpes abgesagt werden. Das Verfahren soll nun am Mittwoch fortgesetzt werden.

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