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Wie nah dran darf die Politik sein? Der rheinland-pfälzische Ex-Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsrats-Vorsitzende Kurt Beck (SPD) und ZDF-Intendant Thomas Bellut (r.).

© dpa

Politik und Rundfunk: ZDF: Verfassungsrichter zweifeln an Staatsferne

Am ersten Verhandlungstag nehmen die Richter am Bundesverfassungsgericht vor allem die informellen "Freundeskreise" unter die Lupe. Rundfunk dürfe nicht für staatliche Zwecke instrumentalisiert werden, mahnen sie.

Staatsfern soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein, das hat das Bundesverfassungsgericht 1960 als grundlegendes Prinzip festgelegt. Doch wie viel Nähe erlaubt diese Ferne? Ist es beispielsweise schon problematisch, wenn sich vor den Gremiensitzungen des ZDF informelle politische „Freundeskreise“ treffen, um Personalien auszukungeln?

Staatsquote von mehr als 40 Prozent

Darüber müssen nun die Karlsruher Richter entscheiden, die seit Dienstag über den ZDF-Staatsvertrag verhandeln. Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg befasst sich das Gericht mit der Frage, ob die Politik einen zu großen Einfluss in den Aufsichtsgremien des Senders hat. Die Länder beklagen, dass die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat mit deutlich über 40 Prozent zu hoch seien.

In den ersten drei Stunden der Verhandlung versuchte das Gericht zu klären, wie die beiden Räte zusammengesetzt sind, wer genau über deren Besetzung befindet und wie die Beratungs- und Entscheidungswege in den Gremien aussehen. Dazu wurde auch ZDF-Intendant Thomas Bellut befragt. „Ich kann aus meiner bisherigen Amtszeit sagen, dass die Unabhängigkeit der Programmverantwortung gewahrt ist“, sagte Bellut, seit März 2012 im Amt. Das ZDF wünsche sich jedoch, dass nicht mehr eine Minderheit bestimmte Entscheidungen des Intendanten blockieren könne.

Kritik an der Personalie Brender

Der rheinland-pfälzische Ex-Ministerpräsident und Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats Kurt Beck sagte, dass die Mehrzahl der Entscheidungen im Konsens falle. In Ausnahmen finde eine „konzentrierte politische Einflussnahme“ statt. Als Beispiel nannte er die Verlängerung von Direktorenverträgen.

Mit der Personalie um die nicht genehmigte Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender 2009 durch CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch war der Staatsvertrag in die Kritik geraten. Damals hatten sich die Intendanten für eine Verlängerung ausgesprochen, doch die Räte setzten sich durch.

"Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht vom Staat geleitet werden"

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht vom Staat geleitet werden, betonte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Dies schließe eine Mitgliedschaft von Staatsvertretern in den Gremien zwar „nicht gänzlich aus“. Das Grundgesetz untersage es aber, den Rundfunk „für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren“ und Staatsvertretern bestimmenden Einfluss auf das Programm einzuräumen.

Informelle Freundeskreise habe es immer gegeben

Kritische Fragen stellten die Richter deshalb vor allem mit Blick auf die politischen „Freundeskreise“, in denen sich die meisten Mitglieder des Fernsehrates organisiert haben. „Warum haben sie die Freundeskreise, wenn das nicht der Vorsortierung politischer Grundhaltungen dient?“, fragte Verfassungsrichterin Gabriele Britz. „Es hat sie immer schon gegeben“, antwortete der sächsische Staatsministers Johannes Beermann. Außerdem sei es „nicht verboten“, wenn sich die Gremienmitglieder am Vorabend der Sitzungen informell treffen wollten.

Ein Urteil aus Karlsruhe wird erst Anfang 2014 erwartet. Sonja Álvarez/dpa

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