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Wie viele Menschen genau im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordet wurden, ist nicht bekannt. Laut Wikipedia beläuft sich die Zahl der Todesopfer auf 1,1 bis 1,5 Millionen.

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Update

"Polnische Konzentrationslager": ZDF akzeptiert Gerichtsentscheidung und wird sich öffentlich entschuldigen

Ein Gericht in Krakau hat vom ZDF eine öffentliche Entschuldigung gefordert, weil der Sender in einer Dokumentationsankündigung Auschwitz und Majdanek als "polnische Konzentrationslager" bezeichnet hat. "Wir werden der Aufforderung Folge leisten", erklärte nun der Sender.

Das ZDF akzeptiert die Entscheidung des Berufungsgerichts in Krakau, wonach sich der Sender wegen der Bezeichnung von Auschwitz und Majdanek als polnische Konzentrationslager öffentlich entschuldigen soll. Das ZDF müsse eine entsprechende Erklärung einen Monat lang auf seiner Website veröffentlichen, hatten die Richter am Donnerstag von dem deutschen Sender verlangt. Sie gaben damit der Klage des Holocaust-Überlebenden Karol Tendera statt, der im April noch in erster Instanz gescheitert war. "Das ZDF wird der Aufforderung des Gerichts Folge leisten", teilte der Sender am Freitag auf Anfrage mit.

Der Fall geht auf den Sommer 2013 zurück. Damals hatte das ZDF in einer Ankündigung für eine Dokumentation über die Befreiung der Konzentrationslager durch die Rote Armee von den "polnischen Vernichtungslagern Majdanek und Auschwitz" gesprochen. Im April hatte ein Gericht die Klage Tenderas noch abgewiesen. Der Sender habe sich in zwei Briefen an den heute 95-Jährigen "wirksam" entschuldigt und zudem eine Erklärung auf seiner Website veröffentlicht, hieß es damals. In ihrem Urteil vom Donnerstag erklärten die Richter nun, der Auschwitz-Überlebende sei durch die Wortwahl in seiner persönlichen Würde und seiner nationalen Identität verletzt worden.

Auch die Regierung in Warschau hatte sich in der Vergangenheit mehrfach von ähnlichen Formulierungen in ausländischen Medien und von Politikern irritiert gezeigt. Die polnische Regierung will solche Bezeichnungen künftig mit einer dreijährigen Gefängnisstrafe ahnden. (mit AFP)

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