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Pressefreiheit: "Cicero"-Durchsuchungen rechtens

Bei den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Zeitschrift "Cicero" hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft Rückendeckung vom Potsdamer Landgericht bekommen.

Potsdam - Die Richter erklärten die Durchsuchungen bei dem Potsdamer Magazin «Cicero» und in der Privatwohnung des Berliner Journalisten Bruno Schirra im September 2005 für rechtes, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens, am Dienstag einen Bericht der «Märkischen Allgemeinen». Offen sei, ob Anklage erhoben wird. «Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen», betonte Welfens.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen «Cicero»-Chefredakteur Wolfram Weimer, den Journalisten Schirra und den Auslandschef der Schweizer Zeitung «Sonntagsblick», Johannes von Dohnanyi. Die Ermittler werfen Weimer und Schirra vor, in der «Cicero»-Ausgabe vom April 2005 aus einem internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den irakischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert zu haben.

Von Dohnanyi soll den BKA-Bericht an Schirra weitergeleitet haben. Alle drei hätten demnach am Verrat von Dienstgeheimnissen durch einen BKA-Mitarbeiter mitgewirkt. Durch die Veröffentlichung in «Cicero» seien wesentliche Interessen der Bundesrepublik erheblich beeinträchtigt worden. Mit ihren Ermittlungen hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft im vergangenen September bundesweit für Empörung bei Journalisten- und Verlegerverbänden sowie Politikern aller Parteien gesorgt.

Redaktion verantwortlich für indiskretes BKA?

Auf der Suche nach dem Leck im BKA hatte sie am 12. September 2005 die Redaktionsräume des Magazins in Potsdam und die Wohnung des «Cicero»-Autors in Berlin durchsucht und Akten sowie Datenträger beschlagnahmt. Nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts, dem Beschwerden von Schirra und Weimer gegen diese Durchsuchungen vorlagen, waren die «relevanten Geheimnisse erheblich für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland». Daher scheine die Verletzung dieser Dienstgeheimnisse besonders schwerwiegend, zitierte Welfens aus dem Beschluss. «Damit hat das Gericht den von uns erkannten Anfangsverdacht eindeutig bestätigt.»

Laut Welfens steht noch nicht fest, ob Anklage erhoben wird. «Wir müssen uns aber bis zum 12. März entscheiden, weil sonst die Verjährung droht.» Wegen der «Cicero»-Affäre musste sich der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Oktober vor dem Innenausschuss des Bundestags rechtfertigen. Schily hatte die Ermittlungen, die auf eine Anzeige des BKA zurückgehen, formal genehmigt. (tso/dpa)

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