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Medien: Pressefreiheit: Ein Hinweis als Beleidigung?

"Hinweis an den Haftrichter: Wiederholungsgefahr ist laut Strafprozessordnung (Paragraf 112 a) auch ein Haftgrund", schrieb der Polizeireporter der "Bild"-Lokalausgabe Halle, Theo Scholtyseck, vor eineinhalb Jahren über die vorläufige Festnahme eines einschlägig bekannten Drogenabhängigen in Halle/Saale. Damit nahm die Geschichte ihren Lauf.

"Hinweis an den Haftrichter: Wiederholungsgefahr ist laut Strafprozessordnung (Paragraf 112 a) auch ein Haftgrund", schrieb der Polizeireporter der "Bild"-Lokalausgabe Halle, Theo Scholtyseck, vor eineinhalb Jahren über die vorläufige Festnahme eines einschlägig bekannten Drogenabhängigen in Halle/Saale. Damit nahm die Geschichte ihren Lauf. Das örtliche Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Strafe von 1200 Mark wegen Beleidigung. Scholtyseck legte Berufung ein - die Verhandlung geht heute über die Bühne.

Gleich nach der Zustellung des Strafbefehls legte der Redakteur Widerspruch ein. Und wurde in der Hauptverhandlung erneut zur Geldstrafe verurteilt - dieses Mal ohne Bewährung. In der Urteilsbegründung stellte der Amtsrichter fest, der Redakteur habe gewusst, "dass eine derartige Belehrung über das ABC eines Ermittlungsrichters diesen nicht kritisiere, sondern vielmehr bloßstelle". Die Empörung schwoll an. Und als Amtsgerichtspräsidentin Eva Flume-Brühl in einem Leserbrief an die "Mitteldeutsche Zeitung" dieses Urteil auch noch verteidigte, war es mit der Zurückhaltung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) vorbei: "Es ist das Recht einer Richterin, eigentümliche Leserbriefe zu schreiben, sie ist aber nicht dazu verpflichtet."

Die Landespressekonferenz Sachsen-Anhalt wurde sehr viel deutlicher: "Die Landespressekonferenz kann solche Eingriffe in die Pressefreiheit nicht akzeptieren", heißt es in einem offenen Brief an die Juristen in Halle. In Scholtysecks Satz werde eine durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckte und somit vollauf legitime Kritik geübt. Das empfand nun auch die Staatsanwaltschaft und stimmte dem Berufungsverfahren zu. Das neue Urteil wird voraussichtlich noch am heutigen Donnerstag verkündet.

Eberhard Löblich

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