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Pressefreiheit: Karlsruhe zeigt Grenzen auf

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit gestärkt und die Grenzen für Ansprüche auf Gegendarstellungen enger gezogen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit gestärkt und Gegendarstellungen bei mehrdeutigen Äußerungen erschwert. Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ist das Risiko für Verlage, wegen einer mehrdeutigen Äußerung in einem Artikel eine Gegendarstellung abdrucken zu müssen, deutlich geringer geworden. Wer eine Äußerung aufstellt, die unterschiedlich aufgefasst werden kann, müsse sich nicht jede denkbare Interpretationsmöglichkeit entgegenhalten lassen, betonten die Karlsruher Richter. „Der Spiegel“ war mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich.

Journalisten können unbefangener an ihre Texte herangehen

Ein „Spiegel“-Anwalt sprach von einem „wichtigen Erfolg für die Medien“. Journalisten könnten „etwas unbefangener an ihre Texte herangehen“. Kern des Streits war die Frage, ob ein Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung auch dann verpflichtet ist, wenn diese sich nicht gegen eine konkrete Aussage des beanstandeten Artikels, sondern nur gegen eine Deutung seines Inhalts richtet. Das Verfassungsgericht schloss nun eine Gegendarstellung praktisch aus, wenn sich eine bestimmte Auslegung einer mehrdeutigen Textpassage nicht geradezu aufdrängt. Bei einer lediglich „nicht fernliegenden Deutung“ einer Textpassage oder einem „nicht fernliegenden Eindruck“ könne keine Gegendarstellung verlangt werden. Sonst könnte „die Presse mit Gegendarstellungsansprüchen überhäuft“ werden. Die Folge wäre eine „starke Zurückhaltung“ in der Berichterstattung, was dem Ziel einer gut informierten Öffentlichkeit widerspräche.

Der „Spiegel“ hatte 2004 einen Artikel veröffentlicht, wonach eine Frau zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Höhe von 35,7 Millionen Euro verurteilt worden war. Sie habe dem Urteil zufolge zu Unrecht Leistungen für ein Aktienvermögen erlangt, das angeblich in den Wirren des Zweiten Weltkriegs verloren ging. In dem Artikel wurde thematisiert, wo sich „auf wundersame Weise“ Hinweise auf „stattliche Wertpapierdepots“ fanden. Die Frau erwirkte eine Gegendarstellung, die Ende 2004 im „Spiegel“ abgedruckt wurde. (ddp/Tsp)

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