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Medien: Presserat rügt "Bild": Auch "B.Z." und Regionalzeitung berichteten unangemessen

Der Deutsche Presserat hat die "Bild"-Zeitung für ihre "unangemesse sensationelle Berichterstattung" über die Bergung eines ertrunkenen Kindes gerügt. Das teilte der Presserat nach einer Sitzung des Beschwerdeausschusses am Mittwoch mit.

Der Deutsche Presserat hat die "Bild"-Zeitung für ihre "unangemesse sensationelle Berichterstattung" über die Bergung eines ertrunkenen Kindes gerügt. Das teilte der Presserat nach einer Sitzung des Beschwerdeausschusses am Mittwoch mit. Die Zeitung hatte unter anderem die Leiche des Kindes abgebildet. Weitere Rügen gingen an die Berliner Tageszeitung "B.Z." und an eine regionale Tageszeitung in Süddeutschland.

Die "B.Z." wurde für einen Artikel über den Unfall von Verteidigungsminister Scharping bei seinem Besuch im Pentagon Anfang September gerügt. Das Blatt hatte aus einem Telefoninterview mit dem Sprecher des Ministeriums, Detlef Puhl, einen Beitrag in der Ich-Form formuliert. Der ungenannten regionalen Tageszeitung wurde angekreidet, dass sie kurz vor den Landratswahlen über die Vorstrafen des Ehemannes einer Kandidatin berichtet hatte. Das Blatt habe "aus einer Verurteilung des Ehemanns einen Makel der Kandidatin gemacht".

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