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Peter McGee.

© dapd

Programmierter Streit: Der falsche Sieg

„Mein Kampf“ als Zeitschrift? Besser wäre eine kommentierte Ausgabe. Aber Bayerns Finanzbeamte blocken, obwohl es gute Gründe für eine andere Haltung gäbe.

Am 30. April 1945 setzte Adolf Hitler seinem Leben durch einen Schuss in die Schläfe ein Ende. Mit diesem Datum setzt die Schutzfrist für Hitlers literarische Hinterlassenschaft ein, die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet. Die Gemeinfreiheit beginnt am 1. Januar des Folgejahres, in diesem Fall am 1. Januar 2016.

Schon heute sind in einer 14-bändigen, sorgfältig kommentierten wissenschaftlichen Ausgabe des Münchner Instituts für Zeitgeschichte fast alle Schriften Hitlers lieferbar. Nur „Mein Kampf“, das mit Abstand bekannteste und wichtigste Werk, fehlt in dieser Ausgabe. Der Grund dafür ist die Angst, eine solche Neuausgabe der fatalen Kampfschrift würde vor allem im Ausland als falsches Signal wahrgenommen. So argumentiert das Bayerische Finanzministerium seit Jahrzehnten. Dem Freistaat Bayern sind 1945 durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 alle Vermögenswerte des Zentralverlags der NSDAP Franz Eher Nachf. zugefallen, einschließlich des Copyrights aller dort erschienenen Bücher.

Eine Neuausgabe von „Mein Kampf“ verhindert der Freistaat Bayern bis heute unter Berufung auf § 86 StGB, der die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen untersagt. Der Verkauf einzelner Exemplare des Buches verstößt dagegen nach einer Entscheidung des BGH von 1979 nicht gegen § 86 StGB, da es sich bei dem Buch „um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.“

„Mein Kampf“ ist also nicht verboten, auch wenn Neonazis das immer wieder behaupten, um die Bundesrepublik als undemokratischen Zensurstaat zu brandmarken. Tatsächlich kann man das Buch antiquarisch kaufen. Von den etwa zehn Millionen Exemplaren, die bis 1945 erschienen, sind noch etliche im Umlauf. Auch bei eBay kann man das Buch für wenige Euro ersteigern. Eine von Christian Zentner kommentierte Auswahl, über deren Qualität man streiten kann, ist seit 35 Jahren lieferbar (die 20. Auflage erschien 2009), ebenso Tonträger mit einer Lesung aus „Mein Kampf“ von Helmut Qualtinger. Und wer gerne am Bildschirm liest, kann „Mein Kampf“ auf zahllosen Seiten im Internet finden, unter anderem übrigens bei „The Pirate Bay“, einer Seite, die von der schwedischen Piratenpartei betrieben wird. Den Text herunterzuladen ist dann allerdings illegal, so wie jeder unautorisierte Download von urheberrechtlich geschütztem Material.

Auch Amazon, das größte Internet-Kaufhaus der Welt, hat „Mein Kampf“ im Angebot. Eine englische Übersetzung ist erhältlich, sie kostet 25 Dollar, gebraucht entsprechend weniger. Und für 30 Dollar kann man auch die deutsche Originalausgabe bekommen, allerdings nicht bei der deutschen Filiale des Hauses (www.amazon.de), sondern nur bei der amerikanischen (www.amazon.com), die aber gerne nach Deutschland liefert.

Bayern wäre gut beraten von der Verhinderungspolitik abzurücken

Hitler und sein Verleger. Peter McGee will „Mein Kampf“ in Auszügen und mit Kommentaren im Zeitschriften-Format herausbringen.
Hitler und sein Verleger. Peter McGee will „Mein Kampf“ in Auszügen und mit Kommentaren im Zeitschriften-Format herausbringen.

© promo/dpa

Das Einzige, was fehlt, ist das, was nahezu alle Fachleute seit vielen Jahren fordern: eine sorgfältig edierte und mit einem umfassenden Kommentar versehene wissenschaftliche Neuausgabe. Sie wäre nicht nur als Quellentext für das Geschichtsstudium wichtig, denn welcher Text wäre besser geeignet, die Primitivität, Brutalität und Menschenverachtung der national-sozialistischen Weltanschauung aufzuzeigen als „Mein Kampf“. Auch weit über den Bezirk der historischen Forschung hinaus wäre eine solche Ausgabe ein wichtiger Baustein für die politische Bildung und für die Auseinandersetzung mit dem Neonazismus. Bis heute verhindert die Bayerische Staatsregierung genau diese Edition und droht sogar Hochschullehrern, die „Mein Kampf“ im Seminar behandeln, bei nicht ausreichender Beachtung dieser Entscheidung mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach § 16 und § 106 Abs. 1 UrhG.

Doch die Uhr läuft. In knapp vier Jahren wird das für juristische Laien kaum verständliche Verwirrspiel ein Ende haben. Dann werden billige Nachdrucke von Hitlers Machwerk überall zu haben sein, wie es schon jetzt in vielen Ländern, zum Beispiel in Osteuropa, der Fall ist. Und es sieht so aus, dass wir dann auch einige kommentierte Neuausgaben haben werden, an denen derzeit gearbeitet wird. Die wichtigste entsteht im Institut für Zeitgeschichte. Noch ist es nicht so weit und der geschäftstüchtige britische Verleger Peter McGee will die verbleibende Zeit nutzen, um aus Hitlers Kampfschrift Gewinn zu ziehen. McGee hatte vor einigen Jahren schon einmal Aufsehen erregt, als er Faksimileeditionen von Tageszeitungen aus der Nazizeit auf den Markt brachte. Das Bayerische Finanzministerium ließ 150.000 Exemplare des „Völkischen Beobachters“ vom 31. Januar 1933 beschlagnahmen, musste sie aber nach einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen wieder freigeben und den Verkauf dulden.

Diese Erfahrung hat den Verleger möglicherweise bei seinem neuen Vorhaben inspiriert. Er will jetzt drei Hefte von jeweils 15 Seiten mit Auszügen aus „Mein Kampf“ herausbringen. Ein Sprecher des Verlegers beruft sich zur Rechtfertigung dieses Vorhabens auf das Zitatrecht, doch dieses Argument führt in die Irre. Nach § 51 Abs. 2 dürfen „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden“. Ein solches selbstständiges Sprachwerk, in dem als Beleg des Gesagten dann Hitler zitiert wird, wird McGee aber nicht herausbringen. Er will lediglich Auszüge durch Kommentare von Historikern ergänzen. Eine solche Publikation erfüllt aber nicht die Voraussetzungen des sogenannten wissenschaftlichen Großzitats nach § 51 Abs. 1 UrhG, bei dem zur Erläuterung des Inhalts auch ganze Werke in eine eigene wissenschaftliche Veröffentlichung aufgenommen werden können.

Neuer Ärger ist programmiert. Das Bayerische Finanzministerium, bei dem McGee auf Grund seiner früheren Erfahrungen gar nicht erst angefragt hat, hat schon angekündigt, auch gegen diese neue verlegerische Initiative des Briten mit juristischen Mitteln vorgehen zu wollen. Der sich anbahnende Rechtsstreit schafft womöglich genau die Publizität, die der Verleger von Anfang an einkalkuliert hat. Wenn das Verfahren sich lange genug hinzieht, wird sich die Sache am 31.12.2015 von selbst erledigen. Dann könnte man noch weiter streiten, ob da drei Jahre zuvor etwas Illegales passiert ist, aber die Neuausgaben von „Mein Kampf“ in jeder Art und Güte werden die bayerischen Finanzbeamten dann nicht länger unterbinden können.

Der Freistaat Bayern wäre gut beraten, schon jetzt von seiner jahrzehntelangen Verhinderungspolitik abzurücken und seinen Bildungsauftrag auch in Hinblick auf diese furchtbare politische Kampfschrift ernst zu nehmen. Noch ist es nicht zu spät, die Weichen für den pädagogischen Umgang damit zu stellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Chance wahrgenommen wird, ist leider gering.

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