zum Hauptinhalt

Rechtsstreit: Die Verfahren Kirch gegen Deutsche Bank

Die Klagen des früheren Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank sind vor mehreren Gerichten in Deutschland und den USA anhängig. Ein Überblick

München/Frankfurt/Main - Auslöser des Streits waren Äußerungen von Ex-Vorstandschef Rolf Breuer, der in einem US-Fernsehinterview im Februar 2002 die Kreditwürdigkeit der später zusammengebrochenen Kirch-Mediengruppe in Zweifel gezogen hatte. dpa dokumentiert den aktuellen Stand der laufenden Verfahren:

München/Karlsruhe: Das Oberlandesgericht München entschied im Dezember 2003 als zweite Instanz in einem Zivilverfahren, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz durch die Deutsche Bank wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht hat. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, der BGH hob diese Entscheidung jedoch auf. Kirchs Anwälte gingen wiederum beim obersten Gericht in die Revision, weil das OLG eine Schadenersatzklage gegen Breuer persönlich abgelehnt hatte. Das Urteil vom Dienstag ist die erste höchstrichterliche Entscheidung in dem Rechtsstreit.

New York: Auch in den USA, wo Breuer sein umstrittenes Interview gegeben hatte, geht Kirch gegen die Bank vor und wirft ihr zudem eine Verschwörung gemeinsam mit dem Kabel-Konzern Liberty Media vor. Ein Bundesgericht in New York wies die Klage jedoch zurück. Kirch legte Berufung ein und engagierte einen Staranwalt.

Frankfurt I: Bei den Frankfurter Justizbehörden zeigte Kirch Breuer in gleicher Angelegenheit an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen des Verdachts der Kreditgefährdung seit mehreren Jahren. Mit einer ungewöhnlichen Durchsuchung in den Räumen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war wieder Bewegung in den Fall gekommen. Zuständig wäre das Landgericht.

Frankfurt II: Kirch reichte beim Landgericht Frankfurt eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Jahr 2003 ein. Streitpunkte waren die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die mögliche Verletzung der Informationspflicht auf dem Aktionärstreffen. Breuer war als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt worden. Das Gericht lehnte die Klage Ende 2005 ab, Kirch geht in die Revision beim Oberlandesgericht.

Frankfurt III: Zu den Hauptversammlungen 2003 und 2004 der Deutschen Bank gingen außerdem mehrere Auskunftsklagen ein, die zum Teil von Kirchs Ehefrau angestrengt wurden. Das Landgericht Frankfurt lehnte in einigen Fällen ab, dass die Deutsche Bank zu unbeantworteten Fragen von Aktionären nachträglich Auskunft erteilen muss. Allerdings soll das Finanzhaus die Gesamtbezüge seiner Top-Manager unterhalb des Vorstands offen legen und Details zum Verkauf einer Beteiligung am Verlagshaus Axel Springer aus dem Jahr 2002 nennen. Gegen diese Beschlüsse des Gerichts legte die Bank beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. (tso/dpa)

Zur Startseite