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Medien: Risiko als Powerseller

Risiko als Powerseller

Ich verkaufe mittlerweile recht erfolg- und umfangreich über Ebay. Kann ich das weiter als Privatauktion laufen lassen, oder muss ich hier beachten, dass ich vielleicht doch schon gewerblich arbeite?

Die Frage, ob man als Privatmann oder Unternehmer bei Ebay tätig wird, ist bei den allermeisten Auktionen, nämlich denen, die reibungslos ablaufen, nicht so wichtig. Wenn es aber Ärger gibt, kommt dieser Unterscheidung immense Bedeutung zu, da Sie als gewerblicher Anbieter erheblich mehr Pflichten gegenüber Ihren Kunden haben. Wenn Sie in großem Stil über Ebay tätig sind, können Sie unter Umständen nur hierdurch zum gewerblichen Anbieter werden! Indizien für eine Unternehmertätigkeit können eine hohe Zahl von Bewertungen, ähnliche und zahlreich angebotene Artikel, aber auch die Tatsache sein, dass Sie sich – freiwillig – Powerseller nennen. Auch bei nur ein paar Auktionen kann es gewerblich werden, etwa, wenn sehr hochpreisige Artikel versteigert werden wie Pkw. Als Unternehmer haben Sie ein vollständiges Impressum – vollständiger Namen, Anschrift, sonstige Kontaktmöglichkeiten – mit anzugeben. Sie müssen den Höchstbietenden ein Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen einräumen und Ihre Kunden im Auktionstext hierüber klar, verständlich und vollständig informieren.

Ein Unternehmer trägt im Gegensatz zum Privatmann das Risiko, wenn die Ware auf dem Transportweg kaputt- oder verloren geht. Während der Private das Päckchen nur ordnungsgemäß zum Versandunternehmen bringen muss, darf der Unternehmer den Kaufpreis nur behalten, wenn der Artikel gut erhalten beim Verbraucher ankommt. Das heißt aber auch: Wenn Sie etwas ersteigern, sollten Sie genau hinschauen, ob der Verkäufer tatsächlich berechtigterweise eine Privatauktion durchführt. Tut er dies nicht, verbessern sich Ihre Chancen in einer möglichen Auseinandersetzung erheblich. Mehr Informationen im Internet unter www.aufrecht.de.Foto: Privat

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