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Medien: RTL scheitert mit Klage gegen Werbeblocker

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verkauf von TVWerbeblockern erlaubt. Der Vertrieb von Geräten, die Werbespots ausblenden oder automatisch auf einen werbefreien Kanal umschalten, ist nach einem BGH-Urteil mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verkauf von TVWerbeblockern erlaubt. Der Vertrieb von Geräten, die Werbespots ausblenden oder automatisch auf einen werbefreien Kanal umschalten, ist nach einem BGH-Urteil mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Damit wies das Gericht eine Klage des Privatsenders RTL ab, der einem Unternehmen solche Apparate verbieten lassen wollte, weil damit die Finanzierung der auf Werbeeinnahmen angewiesenen privaten TV-Sender gefährdet sei (AZ: I ZR 26/02). Ein RTL-Sprecher zeigte sich „verwundert“ über das Urteil der Karlsruher Richter. „Wir warten die Entscheidungsgründe ab und behalten uns den Weg zum Bundesverfassungsgericht vor“, sagte er. „Schließlich geht es um die Rundfunkfreiheit, deren wesentlicher Bestandteil auch die Finanzierung ist.“ Nach fünfjährigem Rechtsstreit gab der BGH der Firma TC Unterhaltungselektronik AG Recht. Die Firma hatte entsprechende Geräte erstmals 1999 unter der Bezeichnung „Fernseh-Fee“ vorgestellt.

Laut Urteil erschwert ein Werbeblocker zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens. Von einer existenziellen Gefährdung des Senders RTL sei aber nicht auszugehen. Das Gerät wirke nicht unmittelbar auf die RTL-Werbespots ein, sondern biete dem Konsumenten lediglich eine „technische Hilfestellung zum Ausblenden nicht gewünschter Werbung“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Die Anwendung der Werbeblocker-Funktion bleibt jeweils dem Zuschauer überlassen.“

Nach Ansicht von Branchenvertretern sind diese Geräte keine Bedrohung für die Privatsender. Werbeblocker seien „eine nette Sache“ für ein begrenztes Publikum, sagte der Sprecher der Gesellschaft für Unterhaltungselektronik (gfu), Roland Stehle, bei der Masse der Zuschauer würden sie aber voraussichtlich nicht einschlagen. Festplattenrekorder indes könnten zu einer Bedrohung für die Sender entwickeln könnten. Diese Geräte ermöglichen es, Sendungen schon während der Aufnahme zeitversetzt wiederzugeben. Werbeblöcke können dann beim Betrachten übersprungen werden. Die Nachfrage nach diesen Geräten steigt stetig an: 2003 wurden bundesweit bereits 35 000 Geräte verkauft, die Schätzungen für 2004 lägen bei 60 000 Rekordern. jbh

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