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Wo immer die Zukunft von Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel liegt. beim ZDF liegt sie nicht.

© AFP

Rückkehrrecht für Ex-DFB-Präsident: Das ZDF entscheidet sich gegen Reinhard Grindel

Das ZDF hat sich geirrt: Reinhard Grindel hat kein Rückkehrrecht zum ZDF, wie eine externe Prüfung ergibt

Das ZDF ist ein denkwürdiger Sender. Kaum war Reinhard Grindel als DFB-Präsident zurückgetreten, erklärte der Sender, dass der 57-Jährige „aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag“ ein im Abgeordnetengesetz geregeltes Rückkehrrecht habe. Dieses bestehe für Parlamentarier auch dann fort, „wenn sie nach ihrer Abgeordnetentätigkeit andere Aufgaben wahrnehmen“. Dagegen hatte der Staatsrechtler Hans Herbert Arnim in einem epd-Gespräch Einspruch erhoben. Die im Gesetz genannten drei Monate, in denen nach Beendigung des Mandats ein Antrag auf Rückkehr gestellt werden muss, seien nach seiner Auffassung eine Ausschlussfrist, „von der es keine Ausnahmen gibt“, sagte er dem epd. Der 79-Jährige Juraprofessor gilt als einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler. Er lehrt als Emeritus weiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Das Abgeordnetengesetz regelt unter anderem die „Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten“. Sinngemäß gelten die Vorschriften auch für Angestellte von Anstalten des öffentlichen Rechts. Im Gesetz heißt es: „Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft zu stellen ist, spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Stelle der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen entsprechenden Antrag, so ruhten die Rechte und Pflichten „weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand“.

Das brachte das ZDF zum Grübeln und zur externen Prüfung des Sachverhalts. Ergebnis: Reinhard Grindel hat kein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Arbeitgeber ZDF. Dies sei das Ergebnis einer externen juristischen Expertise, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock am Mittwoch. Der Sender revidiert damit seine zuvor vertretene Rechtsauffassung, an der öffentliche Kritik geübt worden war.

Das ZDF steht nun zwischen zwei Alternativen - Rückkehrrecht für Grindel, kein Rückkehrrecht für Grindel. Der Sender hat sich für Kein-Rückkehrrecht entschieden.

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