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Neuer Name gesucht. Die Gebühreneinzugszentrale wird auch für die neue Abgabe zuständig sein. Fraglich ist, welche Aufgaben auf die GEZ-Kontrolleure warten. Foto: ddp

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Update

Rundfunkfinanzierung: Moderne Zeiten

Von der Gerätegebühr zur Haushaltsabgabe: Schleswig-Holstein stimmt dem neuen Staatsvertrag als letztes Bundesland zu und macht den Weg frei für eine bereits jetzt stark kritisierte Reform .

Als letztes der 16 Bundesländer hat Schleswig-Holstein der neuen Haushaltsabgabe für den Rundfunk zugestimmt. Der Landtag in Kiel votierte am Freitag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW dafür. Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Er stellt die Rundfunkgebühr nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage.

Die Entscheidung hat historische Dimensionen: Die Rundfunkgebühr wird nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle und der Zustimmung durch die 16 Landesparlamente von 2013 an nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern je Haushalt – egal, ob es dort ein Radio oder TV-Gerät gibt. Um an die dafür nötigen Daten zu gelangen, wird es einen einmaligen Abgleich der Meldedaten mit der GEZ geben. Ab 2014 darf die Einrichtung sogar durch Adresseinkauf auf die Suche nach neuen Abgabenzahlern gehen. Aber es wird auch weiterhin Ausnahmen von der neuen Rundfunkgebühr geben.

Am wenigsten ändert sich für die Menschen, die bereits jetzt Rundfunkgebühren zahlen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat bereits vorgeschlagen, die Höhe der monatlichen Zahlung zunächst für einige Jahre bei 17,98 Euro zu belassen. Allerdings entfällt mit der Haushaltsabgabe die reduzierte Radiogebühr von 5,76 Euro. Auch in diesem Fall wird die volle Abgabe fällig. Der entscheidende Faktor ist künftig der sogenannte „Wohnungsbezug“, also die Zugehörigkeit zu einer Wohnung. In welcher Beziehung die darin lebenden Personen stehen, spielt keine Rolle mehr. Dies gilt auch für Familien mit Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, aber auch für Wohngemeinschaften. Diese Gruppen zahlen künftig weniger.

Für Unternehmen gelten hingegen in Zukunft Staffelabgaben. Betriebsstätten mit maximal neun Beschäftigtem (einschließlich des Inhabers) zahlen dann mit 5,99 Euro ein Drittel des Beitrages. Ein Unternehmen mit mehr als 20 000 Mitarbeitern kommt dann auf 180 Rundfunkbeiträge. Für Mietwagen soll nach dem neuen Modell eine Drittel-Gebühr pro Auto fällig werden, also 5,99 Euro. Bisher mussten die Autovermieter pro Wagen 5,76 Euro zahlen.

Änderungen kommen auf Behinderte zu. Künftig wird deren finanzielle „Leistungsfähigkeit“ berücksichtigt. Schwerbehinderte werden nicht mehr generell befreit. 2010 galt das für 540 000 Menschen. Wer ein Gehalt bekommt, soll ein Drittel des Beitrages zahlen. Dies diene zur Finanzierung barrierefreier Angebote der Sender, heißt es zur Begründung. Eine Ausnahme gibt es für Taubblinde.Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist ebenfalls weiterhin möglich. Das betrifft unter anderem Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Befreiungen gab es zudem für Asylbewerber und Bafög-Empfänger. Insgesamt waren laut GEZ-Geschäftsbericht für 2010 rund 3,2 Millionen Menschen von der Gebühr befreit, die Hälfte davon waren Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II. Kurt Sagatz (mit dpa)

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