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Rundfunkgebühren: Ausnahmen von der Regel

Der neue Rundfunkbeitrag bekommt immer neue Löcher bei der Frage, wer die Abgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio wirklich bezahlen muss.

Die Freiwilligen Feuerwehren werden jetzt von der Zahlungspflicht ausgenommen, sie müssen weder für Gerätehäuser noch für Feuerwehrfahrzeuge zahlen. Das hat der NDR klargestellt. Die Stadt Bockenem im Harz wollte für die Einsatzfahrzeuge ihrer 17 Ortsfeuerwehren keinen Rundfunkbeitrag zahlen. „Das muss die Stadt Bockenem auch nicht“, sagte Wolfgang Hecker, Leiter der Abteilung Beitragsservice beim NDR. Anders als bei Freiwilligen Wehren sieht es nach Angaben des NDR bei Berufsfeuerwehren aus, die sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen. Hier sind die Betriebsstätten grundsätzlich beitragspflichtig.

Der „Handelsblatt“-Journalist Hans-Peter Siebenhaar hatte am Dienstag berichtet, dass vom neuen Rundfunkbeitrag just auch die private Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Sender ausgenommen ist. Wörtlich heißt es im Staatsvertrag: „Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten und den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern.“

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