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Hunderte Beschwerden gibt es bereits über die neue Rundfunkgebühr

© picture alliance/dpa

Rundfunkgebühren: Laubenpieper protestieren gegen neue Abgabe

In Berlin gibt es bereits 482 Petitionen gegen die neue Rundfunkgebühr – weitere 1500 Widersprüche stehen noch aus. Viele Kleingärtner fürchten, von der GEZ künftig doppelt zur Kasse gebeten zu werden.

Es ist die Spitze des Eisberges: Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hatte die Kleingärtner und Datschenbesitzer aufgerufen, massenhaft Widerspruch gegen den neuen Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 einzulegen. Unter anderem auf der Internetseite des Verbandes werden die Laubenpieper dazu aufgerufen, bei Nachbarn und Freunden mit Unterschriftenlisten auf Unterstützungssuche zu gehen. Aktionen wie diese haben dazu geführt, dass beim Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses 482 Einsprüche gegen die Umstellung der Gebühr von der Geräte- auf eine Haushaltsabgabe eingingen – das sind mehr als die Hälfte der 800 Beschwerden, die bei den Landesparlamenten insgesamt eintrafen. Doch damit nicht genug: Die bisherigen Petitenten hatten ihre Widersprüche direkt an das Abgeordnetenhaus geschickt, die Liste des Verbandes soll erst Mitte November rausgehen. Bereits jetzt enthält sie die Unterschriften von 1500 weiteren Kleingärtnern, die sich gegen die neue Gebühr wenden.

Die Aussichten, mit ihren Eingaben die Einführung der neuen Haushaltsabgabe noch auf der Zielgeraden abzuwenden, sind jedoch gering. Vor allem die kurze Zeit bis Anfang 2013 steht dem im Wege. Den meisten Petitenten geht es aber ohnehin nicht um eine Generalabrechnung mit der Gebührenreform, sondern um sehr konkrete Detailfragen. So sollten die ostdeutschen Großdatschen genauso von den Gebühren befreit werden wie die westdeutschen Kleinlauben. Doch die Kleingärtner – allein in Berlin gibt es 75 000 – befürchten nun, dass diese Zusage nur dazu gedient hat, die Wogen zu glätten. Als einige Verbandsmitglieder eine Gebührenbefreiung für das kommende Jahr beantragten, wurden sie von der GEZ abgewiesen. Auch die Senatskanzlei hat in einer Anfrage die GEZ-Begründung übernommen, nach der – anders als in dem angekündigten Kompromiss – nun doch nur allereinfachste Lauben ohne Strom- und Wasseranschluss von der Gebühr befreit werden sollten. Die Kuh sei noch lange nicht vom Eis, ärgern sich die Kleingärtner. Sie befürchten, von der GEZ doppelt zur Kasse gebeten zu werden. Bereits vor den Petitionen hatte der Verband eine Verfassungsbeschwerde gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingelegt.

Noch wird an den Ausführungsbestimmungen der neuen Rundfunkgebühr gearbeitet. Jedes Gesetz könne angepasst und jede Regelung geändert werden, weiß man auch beim Petitionsausschuss. Die Zahl der eingegangenen Widersprüche ist dabei allerdings nicht ausschlaggebend, der Ausschuss prüft in jedem Einzelfall, ob das Anliegen berechtigt ist. Dementsprechend sind die Hürden für eine Petition gering. Ein Widerspruch mit Name, Anschrift und Unterschrift reicht aus, bei der Online-Petition wird sogar auf die handschriftliche Signatur verzichtet.

Die Zahl der einzelnen Eingaben lag denn auch in Berlin erheblich unter den öffentlichkeitswirksamen 482. Insgesamt 25 Eingaben erreichten den Petitionsausschuss, die meisten übrigens nicht online, sondern wie die Unterschriftenlisten in Briefform. Kurt Sagatz

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