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Rundfunkgebühren: Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für Internet-PC

Gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC klagt eine neu gegründete "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" vor dem Bundesverfassungsgericht.

Frankfurt - Beschwerdeführer sind nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ") drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Beschwerde am Freitag bestätigt. Die Gebührenpflicht tritt im Januar 2007 in Kraft.

Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) mit Sitz in Burgholzhausen bei Frankfurt wendet sich dagegen, dass durch die Ausweitung der Gebührenpflicht "unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten" gemacht würden, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz der "FAZ" sagte. Die Anwältin sieht in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC einen "Paradigmenwechsel". Bislang habe jeder selbst entscheiden können, ob er durch Anschaffung eines Fernsehers oder Radios die Gebührenpflicht begründen wolle. Beim Computer aber machten die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.

Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt. (tso/dpa)

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