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Drohszenario. In dem von Bundesinnenminister Horst Seehofer inkriminierten „taz“-Text ging es darum, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. Es wurde auch die Option der Mülldeponie aufgegriffen.

© imago images/Future Image

Seehofer gegen die „taz“: Der Bundes-Anzeiger

Debatte um Pressefreiheit: Horst Seehofer kündigt Strafanzeige gegen die „taz“ an – und macht es dann spannend.

Das nennt man wohl einen „Bundes-Anzeiger“, oder, Spaß beiseite, einen Angriff auf die Pressefreiheit? Oder doch nur einen Sturm im Wasserglas, weil es am Ende nicht zum Schlimmsten kommt? Jedenfalls wolle Horst Seehofer „als Bundesinnenminister“ Strafanzeige „wegen des unsäglichen Artikels in der ,taz’ über die Polizei“ gegen die Autorin Hengameh Yaghoobifarah stellen, so berichtete es am Montagmorgen recht dezidiert die „Bild“-Zeitung.

In dem „taz“-Text ging es darum, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. Darin wurde auch die Option der Mülldeponie aufgegriffen. Der Beitrag sorgte für starken Protest. Bis zum Dienstagmorgen war nicht klar, ob Seehofer nun wirklich zur Strafanzeige schreitet. Er würde sich damit den Polizeigewerkschaften anschließen.

Diese hatten in der vergangenen Woche Anzeige gegen die „taz“ und den Autorin wegen der Kolumne unter dem Titel „All cops are berufsunfähig“ angekündigt. Seehofer begründet seinen Schritt auch mit den Ausschreitungen in Stuttgart: „Eine Enthemmung der Worte führt unweigerlich zu einer Enthemmung der Taten und zu Gewaltexzessen, genauso wie wir es jetzt in Stuttgart gesehen haben. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen.“

Nicht hingenommen haben Seehofers Ankündigung am Montag in erster Linie Kollegen, Journalisten und Politiker. Buzzfeed-Chefredakteur Daniel Drepper schreibt auf Twitter: „Die Strafanzeige von Horst Seehofer gegen Hengameh Yaghoobifarah ist eine unfassbare Eskalation und ein klarer Angriff auf die Pressefreiheit.“ Dass die „Bild“ ihm mit einer unsäglichen Aufmacher-Meldung beispringt sei nicht verwunderlich, schändlich bleibe es trotzdem.

Auch die Reaktion der „taz“-Chefredaktion ließ nicht lange auf sich warten. „Als Bundesinnenminister ist Seehofer qua Amt für den Schutz der Verfassung zuständig und damit für die darin garantierte Freiheit der Presse. Seehofer ist auch für die Polizei zuständig. In diesem Fall stellt der Bundesinnenminister die Belange der Polizei über die Pressefreiheit. Seine Entscheidung hätte deutlicher nicht sein können. Seine Anzeige gegen unsere Autor.in ist ein beschämender Angriff auf die Pressefreiheit“, wird „taz“-Chefredakteurin Barbara Junge auf der Zeitungs-Homepage zitiert.

Ein Ermittlungsverfahren sei noch nicht eröffnet worden

Junge hatte bereits am Freitag reagiert, schrieb an die Leserinnen und Leser über den Artikel: „Eine Kolumne, so satirisch sie auch gemeint gewesen sein mag, die so verstanden werden kann, als seien Polizisten nichts als Abfall, ist danebengegangen.“ Das tue ihr leid.

Wir streiten darum, wie stark der subjektive Blick, wie stark Diskriminierungserfahrung den Journalismus prägen soll oder darf.“ Junge kündigte an, dass es Debattenbeiträge mit unterschiedlichen Perspektiven in der Zeitung geben werde, von denen die ersten inzwischen erschienen sind.

Seehofer scheint das offenbar nicht genug zu sein, er steht auch nicht alleine da. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am Montag, es seien eine ganze Reihe von Strafanzeigen gegen die „taz“ und deren Autorin Hengameh Yaghoobifarah eingegangen.

Ein Ermittlungsverfahren sei noch nicht eröffnet worden. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht auf Straftaten zum Beispiel Volksverhetzung vorliegt. Demnach gehe es um die Frage, ob gegen die Polizisten als Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt oder sie beschimpft, böswillig, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, schrieb zur Ankündigung einer Strafanzeige des Innenministers auf Twitter, das sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, unabhängig, ob man den Meinungsbeitrag gut oder schlecht finde.

Mit Blick auf den ungarischen Ministerpräsidenten und den Chef der polnischen Regierungspartei, denen jeweils Illiberalismus vorgeworfen wird, fügte er hinzu: „Ein Innenminister, der eine Journalistin anzeigt, klingt nach Orban oder Kaczynski. Grünen-Bundestagsabgeordneter Konstantin von Notz äußerte Verständnis für Kritik an der „taz“-Kolumne. Aber Seehofer überschreite eine Grenze, schrieb Notz.

Gefährliche Effekthascherei

Fraktionskollegin Renate Künast nannte Seehofers Vorgehen dort „ungeheuerlich“: „Das soll eine Botschaft sein!? Gegen Pressefreiheit!? Seehofer am Ende.“ Auch TV-Satiriker Jan Böhmermann meldetet sich zu Wort. „Wir sind hier nicht in der Türkei, in Russland oder im Jahr 1962! Mit dieser gefährlichen Effekthascherei beschädigt Horst Seehofer nicht nur das Vertrauen in den Staat.“ Welche Autorität habe ein Minister noch, der so eine Axt aus seinem Amt heraus an die Debatte setzen müsse?

Welche Aussichten beziehungsweise Konsequenzen diese „Axt“, eine Strafanzeige hätte, ist unklar. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall, sagte der dpa: „Meine spontane Reaktion auf die Nachricht von der Strafanzeige gegen die ,taz’: Will Horst Seehofer den Wahlkampf gegen die Medien eröffnen?“ Überall betonte zugleich, die als Satire bezeichnete Kolumne sei grenzwertig gewesen. Die „taz“ habe bereits ihr Bedauern dazu ausgedrückt. „Damit sollte das Thema auch für Horst Seehofer durch sein.“

Ähnlich Roman Portack, Geschäftsführer Deutscher Presserat. „Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Für Fälle wie die ,taz’-Kolumne, einen in der Presse veröffentlichten Meinungsbeitrag, gibt es den Presserat als die Selbstkontrolle der Presse, bei der jeder Beschwerde einreichen kann. Dies haben im Fall der Kolumne bislang 292 Personen getan, darunter auch zahlreiche Vertreter der Polizei.“ Mit der Anrufung des Presserats sei sowohl den Belangen der Polizei als auch der Pressefreiheit besser gedient als mit einer Strafanzeige.

Ob es überhaupt dazu kommt? Über die vom Bundesinnenminister angekündigte Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin der „taz“ sei noch nicht entschieden, so ein Sprecher des Ministeriums am Montagmittag. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Kanzlerin Merkel sei mit Seehofer im Gespräch.

Nach dessen Auskunft sollte die Entscheidung über eine mögliche Strafanzeige dann am Montagnachmittag fallen, nach seiner Rückkehr aus Stuttgart (also nach Redaktionsschluss), wo er sich nach den jüngsten Ausschreitungen ein Bild über die Lage machte. Aber auch wenn Seehofer am Ende einen Rückzieher machen sollte – sich selbst dürfte er mit der Aktion keinen Gefallen getan haben. Der Pressefreiheit als solcher vielleicht schon.

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