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"Tagesschau" für Unterwegs: Nachrichten mit Dong

Die App der „Tagesschau“ ist seit Dienstag für Smartphones und Tablet-PCs abrufbar. Wie das Programm funktioniert und warum die Verleger gegen die Applikation wettern.

Los geht’s mit einem lauten Dong, so wie im Fernsehen. Zwar wird der Nutzer der „Tagesschau“-App anschließend nicht von einem der Sprecher begrüßt, darf sich dafür aber selbst aussuchen, in welcher Reihenfolge er die Nachrichten sehen und lesen will. Seit Dienstag ist die Applikation der ARD-Nachrichtensendung für Smartphones und Tablet-PCs kostenlos abrufbar. Sie bietet einen Überblick zum aktuellen Geschehen mit Videos, Fotos, Audiobeiträgen und kurzen Texten.

Gleich auf der Startseite ist oben der Livestream von EinsExtra, tagesschau24 mit aktuellen Nachrichten und der schnelle Überblick mit der „Tagesschau in 100 Sekunden“ zu finden. Darunter die neuesten Meldungen mit Videos, Fotos und Berichten. Gibt es eine Eilmeldung, wie am Dienstag zum Bombenfund in Rom, poppt sie auch dann auf, wenn die App nicht aufgerufen ist. Im Untermenü, das oben links geöffnet wird, sind die Themen beispielsweise nach Inland, Ausland oder Wirtschaft abzurufen. Per GPS wird der Standort des Nutzers geordnet, sodass es regionale Wetterinformationen gibt. Zwischen den einzelnen Nachrichten lässt sich komfortabel wechseln. Für den schnellen Nachrichtenüberblick unterwegs ist die „Tagesschau“-App gut geeignet.

Von den deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern wird die App jedoch als wettbewerbsverzerrend kritisiert. „Gespeist aus einem großen Gebührentopf wirft der NDR seine Gratis-App auf den Markt und beeinträchtigt das junge Geschäft der Verleger mit Apps, die damit Geld verdienen müssen“, sagte Wolfgang Fürstner, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), am Dienstag. „Diese, für den Leser gratis erscheinende Konkurrenz kostet unsere freie und staatsunabhängige Presse Chancen, sich im Medienwandel zu behaupten.“ Bei der Tagesschau-App, so stellten die Verleger weiter fest, handele es sich um ein rechtswidriges Angebot, weil ihre Informationsmenge und -struktur die Grenzen der Sendungsbezogenheit deutlich überschritten. sop

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