zum Hauptinhalt
Das Foto täuscht: Der Rundfunkbeitrag muss bargeldlos überwiesen werden

© dpa-Zentralbild

Unanfechtbares Gerichtsurteil: Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar gezahlt werden, muss also überwiesen oder per Lastschrift gezahlt werden. Das Urteil gilt bundesweit und ist unanfechtbar.

Rundfunkbeiträge müssen laut einem Gerichtsurteil in der Regel bargeldlos bezahlt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Mannes ab, der ausstehende Rundfunkbeiträge beim WDR ausschließlich bar bezahlen wollte, berichtet epd. Nach der Beitragssatzung des WDR könnten Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos, etwa als Lastschrift oder Überweisung zahlen, erklärten die Richter. Das treffe auch auf die anderen Landesrundfunkanstalten zu. Die bargeldlose Zahlung sei zudem keine Belastung, wenn der Zahler, wie im Fall des Klägers, ein Girokonto habe. (AZ: 2 A 1351/16).

Der WDR hatte unter Verweis auf die Satzung die vom Kläger angebotene Barzahlung der Beiträge für April bis Juni 2015 abgelehnt. Eine Überweisung sei durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt, führte das Gericht aus. "Es liegt auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Kläger hält Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Der Kläger vertrat laut Gericht die Auffassung, dass nach dem Bundesbankgesetz Eurobanknoten ein unbeschränktes Zahlungsmittel sind. Daraus leitete der Mann das Recht ab, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen. Der Mann hatte bis zum Jahr 2012 der damaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eine Einzugsermächtigung erteilt. Im Jahr 2014 hatte er bereits erfolglos in zwei Instanzen gegen frühere Beitragsbescheide geklagt, weil er den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungswidrig hält.

In dem aktuellen Fall wies das Oberverwaltungsgericht eine Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar. (mit epd)

Zur Startseite