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Urheberrechtsstreit im Internet: So will die Gema ihr Image aufmöbeln

Eine Woche vor dem Youtube-Urteil startet die Gema die Imagekampagne "Musik ist uns was wert". In der Auseinandersetzung um gesperrte Musikvideos ist indes keine Einigung in Sicht.

„Fußball ist unser Leben“, dieser Song von Jack White begleitete 1974 die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland, die bekanntlich mit dem Titelgewinn der deutschen Nationalelf endete. Alle kennen dieses Lied, die wenigsten Jack White. In dieser Woche startet die Verwertungsgesellschaft Gema eine bundesweite Imagekampagne mit Plakaten und Online-Anzeigen, in denen der Weltmeisterschaftssong von 1974 eine wichtige Rolle spielt. Mit der Aktion unter dem Titel „Musik ist uns was wert“ will die Gema die Leistungen der 65 000 von der Einrichtung vertretenen Textdichter und Komponisten, die anders als die Interpreten nicht im Rampenlicht stehen, in den Mittelpunkt stellen.

Die Terminwahl für die Kampagne kommt nicht von ungefähr. In einer Woche, genauer gesagt am 20. April, wird das Urteil des Landgerichts Hamburg im Gerichtsstreit zwischen der Gema und der Internet-Plattform Youtube erwartet. Die Gema verlangt von Youtube in einem Musterprozess, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Eine einstweilige Verfügung gegen Youtube hatte das Gericht Mitte 2010 verweigert, inzwischen wird in der Hauptsache verhandelt.

Die Auseinandersetzung hat sich besonders für die Gema als imageschädigend erwiesen. Mit Fehlermeldungen wie „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ weist die Google-Tochter Youtube der Gema den Schwarzen Peter zu. Im März 2009 lief der Vertrag zwischen der Gema und der Google-Tochter aus, seitdem haben die Urheber kein Geld mehr erhalten, wenn ihre Songs über die Internetplattform angehört wurden. Die Verhandlungen waren vor zwei Jahren von der Gema für gescheitert erklärt worden, seitdem läuft der juristische Streit. Nicht nur die Fans ärgern sich zunehmend über die verhärteten Fronten, zumal in Frankreich und Großbritannien Lösungen gefunden wurden. Auch die Musiker und Plattenfirmen protestieren lautstark. Die Hip-Hop-Band Deichkind sieht die Gema als „Evolutionsbremse“ und fordert von den Streitparteien: „Wir wollen, dass unsere Videos zu sehen sind“. Auch Sony Music beschwert sich in Richtung Gema über verloren gegangene Millionenumsätze, während sich Rockmusiker Sven Regner von Google und Youtube ausgebeutet fühlt.

Die Imagekampagne umfasst unter anderem sechs Plakatmotive. Ein Motiv erinnert daran, dass der Song „Mit 66 Jahren“ zwar von Udo Jürgens komponiert, aber 1978 vom Gema-Mitglied Wolfgang Hofer getextet wurde. Die Gema selbst will bei der Aktion im Hintergrund bleiben, auch wenn sich die Verwertungsgesellschaft falsch verstanden fühlt. „Wir sind nicht die GEZ und stehen nicht vor der Tür“, ärgern sich die Münchner.

Insgesamt hat sich die Lage für die Urheber deutlich entspannt, nachdem sich der IT-Verband Bitkom und die Gema im Dezember 2011 auf eine gemeinsame Linie für die Internet-Musikportale und die damit verbundenen Lizenzkosten geeinigt haben. Die Zahlungen an die Gema setzen sich aus zwei Posten zusammen. Zum einen zahlen die Dienste einen prozentualen Anteil von 10,25 Prozent ihrer Nettoeinnahmen, zum anderen wird ein Betrag von maximal 0,6 Cent je gestreamten Song fällig. Für Bitkom-Mitglieder oder beim Zustandekommen eines Gesamtvertrages gelten Rabatte. Mit dem gerade erst gestarteten Dienst Spotify wird zwar noch immer verhandelt, andere Portale wie beispielsweise Simfy haben Verträge mit der Gema geschlossen. Auch Videoplattformen wie MyVideo oder Clipfish haben sich mit der Gema geeinigt.
Die juristische Auseinandersetzung zwischen Gema und Youtube könnte das Urteil des Landgerichts in der nächsten Woche dennoch überdauern. Offiziell gibt es zwar noch keine Aussagen, aber beide Parteien haben bereits angedeutet, im Fall einer Niederlage den Gang in die nächste Instanz zu prüfen. Kurt Sagatz

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