zum Hauptinhalt
Die italienische Nachrichtenseite PrimaDanoi berichtet darüber, dass inzwischen auch der "Guardian" über das Urteil des Obersten Gerichtshof geschrieben hat.

© Tsp

Urteil des obersten italienischen Gerichts: Pressetexte erhalten Ablaufdatum

Das Recht auf Vergessenwerden galt bislang nur für Suchmaschinen. In Italien müssen Pressetexte im Internet nun nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn ein Betroffener dies fordert.

Seit Mai 2014 gibt es in Europa das Recht auf Vergessenwerden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass EU-Bürger von Google und anderen Suchmaschinen verlangen dürfen, dass Informationen zu ihrer Person nicht dauerhaft im Internet verfügbar sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um alte Pressetexte handeln, deren Inhalte nicht mehr aktuell oder inzwischen irrelevant sind. Italiens Oberster Gerichtshof ist nun einen Schritt weiter gegangen. In Italien gilt das Recht auf Vergessenwerden nach einem Urteil des Gerichts nicht mehr nur für die Ergebnisse von Suchmaschinenanfragen, sondern auch für die Pressetexte selbst. Der EuGH hatte dies ausdrücklich anders gesehen und der Presse ein privilegiertes Recht zugesprochen.

Anlass des Urteils aus Rom ist ein Bericht der regionalen italienischen Nachrichtenseite Primadanoi.it. Sie hatte einen kritischen Beitrag über ein Restaurant veröffentlicht. Der Restaurantbesitzer wollte das nicht hinnehmen und forderte die Newsseite auf, den Beitrag aus dem Netz zu nehmen. Weil sich Primadanoi weigerte, ging der Fall vor Gericht. Sowohl das eingeschaltete Oberlandesgericht als auch das oberste italienische Gericht entschieden zugunsten des Restaurantbesitzers und gegen die Nachrichtenseite.

"Schwerer Eingriff in die Pressefreiheit"

In der Urteilsbegründung weitet das Gericht damit das Recht auf Vergessenwerden zum einen auf journalistische Inhalte aus. Zum anderen hat es die Inhalte mit einem Verfallsdatum versehen. Zwei Jahre nach der Erstveröffentlichung müssen Beitrage entfernt werden, wenn dies von einem Betroffenen gefordert wird. Kritiker werten diese Entscheidung als schweren Eingriff in die Medien- und Pressefreiheit.

Google hat seit 2014 in Europa knapp 560 000 und in Deutschland rund 82 000 Ersuchen erhalten, die zu 56 Prozent beziehungsweise 52 Prozent abgelehnt wurden. Die Zahlen veröffentlicht Google in seinem Transparenzbericht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false