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Gegen Vorurteile: Kinder spielen in Berlin im Hof des Wohnprojekts der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH fuer Roma-Familien in der Harzer Strasse in Neukoelln.

© DAPD

Verdacht der Volksverhetzung: Zentralrat der Sinti und Roma prüft Anzeige gegen TV-Dokumentation

Ein Gutachten der Politikprofessors Hajo Funke kritisiert: Ein Film aus der Sat1-Reihe „Akte 20.19“ bediene alle Vorurteile gegenüber Sinti und Roma.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma prüft eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den Sender ProSiebenSat1. Hintergrund ist eine am 7. August in der Sat1-Reihe „Akte 20.19“ ausgestrahlte „Spiegel-TV“-Produktion mit dem Titel „Roma: Ein Volk zwischen Armut und Angeberei“.

Der Film bediene das ganze Arsenal der Vorurteile gegenüber Sinti und Roma, heißt es in einem am Montag in Berlin vorgestellten Gutachten von Politikprofessor Hajo Funke. Er widerspreche allen journalistischen Kriterien von Fairness, Ausgewogenheit und Aufklärung.

Funke sprach von einem „rassistischen Reißer“, der gegen eine Kultur der Achtung und Anerkennung von Minderheiten gerichtet sei und alle Kriterien der Volksverhetzung erfülle: „Es sollte daher ein Verbot geprüft werden.“ Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose sprach von „purem Antiziganismus“. Der Sender wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem „ausgewogenen, journalistisch einwandfreien Bericht über mehrere Familien in Deutschland und Ost-Europa“. Berichtet werde über Tradition, Werte und Stolz - aber auch über kriminelle Machenschaften einzelner Großfamilien, sagte Heiko Zysk von ProSiebenSat1.

Um Zweitverwertungen zu verhindern, habe man den Film im Archiv gesperrt. Für eine Entfernung aus der Mediathek sehe der Sender keine Veranlassung.

Gegen den Film sind mehrere Beschwerden bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz anhängig. In dem Bericht werden unter anderem mutmaßliche Clan-Kriminelle in Deutschland, mit Ratten auf Müllhalden in Rumänien lebenden Roma und von Kriminellen betrogene deutsche Rentner miteinander verknüpft. epd

In einer ersten Fassung wurde in der Überschrift irrtümlicherweise das Wort "Klage" statt "Anzeige" benutzt. Wir bitten um Entschuldigung.

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