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Franz-Peter Tebartz-van Elst

© dpa

Verstoß gegen Pressekodex: Rüge für "FAZ" wegen Tebartz-Text

Vier Rügen hat der Presserat verteilt. Eine davon ging an das Internetportal der "FAZ". Aber auch Bild.de wurde kritisiert.

Vier Rügen sind am Dienstag vom Deutschen Presserat ausgesprochen worden. Eine richtete sich gegen FAZ.net, das Online-Portal der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. In einem Text war über eine psychische
Erkrankung von Franz-Peter Tebartz-van Elst spekuliert worden. Der Bruder des Limburger Bischofs, ein Psychiater, habe darüber angeblich mit „Vertrauten“ gesprochen. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders enthielt der Artikel nicht, teilte der zuständige Beschwerdeausschuss mit. Damit habe die Redaktion gegen den Pressekodex verstoßen. Sie dürfe nicht ohne Zustimmung der Betroffenen über psychische Krankheiten berichten und keine unbestätigten Gerüchte auf diese Weise weitergeben.

Bild.de schüre mit dem Text Vorurteile

Bild.de wurde für einen Artikel über eine irische Roma-Familie gerügt, der die Behörden vorübergehend ein blondes Mädchen weggenommen hatten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das Kind aber bereits zu der Familie zurückgekehrt. Der Entführungs-Verdacht gegen die Eltern habe sich als unbegründet erwiesen. „Bild Online“ schrieb dennoch in einer Fotostrecke: „Wie viele blonde und blauäugige Mädchen leben noch bei Roma-Familien in Europa - und warum?“. Diese Formulierung schürt nach Einschätzung des Presserats Vorurteile gegen die Volksgruppe der Roma.

Auch das „Goldene Blatt“ wurde vom Presserat gerügt.

Auch das „Goldene Blatt“ wurde vom Presserat gerügt. Die Klatsch-Zeitschrift hatte einen Bericht über die Lebensumstände einer jungen Frau, der 2009 in mehreren Zeitungen erschienen war, fast vier Jahre später noch einmal veröffentlicht - ohne Zustimmung der Betroffenen. Sie sah sich durch die Veröffentlichung schwer belastet. Die Redaktion habe die aktuelle Lebenssituation der Frau prüfen und ihre Einwilligung einhole müssen, erklärte der Presserat.

Die „Dithmarsche Landeszeitung“ wurde wegen der Veröffentlichung eines Leserbriefes gerügt, der Antisemitismus und staatliche Euthanasie in der NS-Zeit relativierte. Der Presserat sprach weitere elf Missbilligungen und neun Hinweise aus. 24 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In drei Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.

Am Mittwoch tagte der Presserat erneut. Die Mitglieder forderten den Erlass eines Presse-Auskunftsgesetzes auf Bundesebene und appellierten in ihrer Sitzung an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen, den journalistischen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden auch spezialgesetzlich zu verankern. „Für die recherchierenden Journalisten ist die ständige Unsicherheit, auf welcher Basis sie ihre Auskünfte einholen dürfen,unzumutbar“, betonte Tilmann Kruse, neu gewählter Sprecher des Presserats in Berlin. Tsp

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