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Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders "Russia Today" (RT).

© dpa

Update

Schlappe für Russia Today: Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von RT.DE

Das Verbot des deutschsprachigen Angebots von Russia Today ist rechtens. Auch Großbritannien verbietet RT.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen die Untersagung des Fernsehprogramms RT.DE abgelehnt. Damit wollte die Produktionsfirma das Verbot des deutschsprachigen Angebots von RT - ehemals Russia Today - aushebeln.

Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ausgesprochene Beanstandungs- und Unterlassungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig, teilte die MABB am Freitagmorgen mit.

Neben der EU haben nun auch die britischen Behörden dem russischen Staatssender RT die Sendelizenz entzogen. Der Sendestopp gelte "ab sofort", gab die britische Medienaufsicht Ofcom am Freitag bekannt. Großbritannien folgte damit einem ähnlichen Schritt der EU-Staaten, die den russischen Sender wegen seiner Berichterstattung über den Ukraine-Krieg bereits verboten haben. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow bezeichnete das Verbot als ein weiteres Beispiel für den westlichen "antirussischen Wahnsinn", der die Meinungsfreiheit aushöhle.

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Die MABB hatte das Verbot für RT.DE mit der fehlenden Lizenz begründet. In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. Da Russia Today und seine internationalen Ableger vom russischen Staat finanziert werden, gäbe es wenig Chancen für die Erteilung einer deutschen Lizenz. Russia Today beruft sich auf eine serbische Lizenz, die allerdings aus Sicht der deutschen Landesmedienanstalten für ein Programm wie RT.DE nicht ausreicht.

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Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats

„Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats“, so MABB-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT.DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt.“ Das Gericht begründet seine Entscheidung nicht nur mit einer Interessenabwägung, sondern bestätigt vielmehr auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.

Trotz Sendeverbot in Deutschland. Am Freitagmorgen lief auf RT.DE ein Exklusivinterview mit Russlands Außenminister Sergei Lawrow.
Trotz Sendeverbot in Deutschland. Am Freitagmorgen lief auf RT.DE ein Exklusivinterview mit Russlands Außenminister Sergei Lawrow.

© RT.DE/Tsp

Die RT DE Productions GmbH kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin.

Die MABB hatte erst am Donnerstag das Zwangsgeld gegen die RT DE Productions GmbH von 25.000 auf 40.000 Euro erhöht. Das Zwangsgeld wurde angeordnet, weil RT.DE weiterhin über einige Webseiten zu erreichen sei, so die Medienanstalt.

So lange das Programm von RT.DE produziert und ins Internet eingespeist wird, können zudem die Geosperren umgangen werden, mit denen ein Abruf aus der EU sonst unterbunden wird.

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