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Wahrheitsfindung. Die Sex-„Bild“-Affäre um Ottfried Fischer wird neu aufgerollt.

© dpa

Vor Gericht: Sex, Interviews und ein toller Hecht

Pressefreiheit oder Erpresserfreiheit? Der Prozess um „Bild“ und Ottfried Fischer ist in der zweiten Runde. Durch ein heimlich aufgenommenes Video, das ihn beim Sex mit Prostituierten zeigt, empfand sich der Schauspieler von dem Blatt genötigt – zur Zusammenarbeit.

Warum Ottfried Fischer vor Gericht und damit öffentlich gegen die „Bild“-Zeitung vorgeht, hat er schon im ersten Prozess Ende Oktober 2010 formuliert: „Die Pressefreiheit darf nicht zur Erpresserfreiheit werden.“ Durch ein heimlich aufgenommenes Video in Händen eines „Bild“-Journalisten, das ihn beim Sex mit Prostituierten zeigt, empfand sich der Schauspieler und Kabarettist von dem Blatt genötigt – zur Zusammenarbeit, zu Exklusiv-Interviews. Das sah das Münchner Amtsgericht genauso und verurteilte den jetzt 30 Jahre alten Reporter Wolf-Ulrich Sch. zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro.

Dieser wäre damit vorbestraft. Nicht nur er, sondern auch der Springer-Verlag hat höchstes Interesse an einem Freispruch, der Reporter (und mittlerweile Mitarbeiter des Bauer-Verlags) ging in Berufung. Springer sieht laut eigener Auskunft die „Pressefreiheit“ in Gefahr. Was man sich auf keine Fall nachsagen lassen will: Dass das Blatt Prominente mit illegal aufgenommenen Sexfilmen nötigt.

Am Dienstag zeigte sich zum Auftakt der Berufung eine ganz neue Argumentation. Die Artikel und Interviews aus dem Herbst 2009 seien nicht etwa nach einer Nötigung entstanden, sagte Springer-Anwalt Spyros Aroukatos, sondern seien „etwas Positives“ für Fischer gewesen. Man habe ihn nicht gezwungen, über die peinliche Sexaffäre zu erzählen. Vielmehr habe „Bild“, so Aroukatos, für Fischer „ein Medium hergestellt“. Millionen von Lesern habe er sich erklären und für sein neues Kabarettprogramm werben können. Boulevardjournalist Sch. sagte erneut, er habe das Video nicht veröffentlichen wollen und auch nicht damit gedroht.

Aber er hat den Zuhälter in Berlin in der Cafeteria des Springer-Hochhauses getroffen und ihm 3500 Euro „Info-Honorar“ für die Diskette bezahlt. Nach seiner gestrigen Aussage habe er Geld für Informationen darüber ausgegeben, dass Fischer womöglich die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehme und nicht bezahle. Diese Version haben die Zuhälter und die Prostituierten in Umlauf gebracht. Im ersten Prozess hatten sie ihre Schuld eingestanden, sich bei Fischer entschuldigt und waren wegen des Filmes zu Geldstrafen verurteilt worden. Ottfried Fischer erschien gestern nur kurz zur Prozesseröffnung. Zu seiner Aussage ist es noch nicht gekommen, weil sich einer der Zuhälter als Zeuge krank gemeldet hatte.

Doch wer hat den Schauspieler womöglich genötigt? Das ist auch nach der erneuten Vernehmung des Reporters und Fischers PR-Beraterin nicht klar. Brigitte M. sagte, sie sei von dem „Bild“-Mann angerufen, das Video sei „sehr schnell thematisiert worden“. Sie habe Fischer und seiner Lebensgefährtin geraten, „offensiv mit Anfragen“ umzugehen. Herausgekommen ist dabei der „Bild“-Artikel „Seine Freundin verzeiht ihm die Huren-Besuche“. Fischer konnte in der Zeitung den blauäugigen Mann abgeben, der gedacht hatte, die Frauen hätten ihn besucht, weil er „so ein toller Hecht“ sei, sagte der Anwalt.

Ob die Beraterin ihm oder der „Bild“ näher stand, muss sich Fischer nach dem ersten Prozess gefragt haben , er beendete die Geschäftsbeziehung. Mit seiner Aussage wurde klar, wie sehr er den Sexfilm als Bedrohung empfunden hat. Ihm sei zu verstehen gegeben worden: „Wenn wir nicht darauf eingehen, dann ist meine Karriere am Ende – dann sind der Pater Braun weg, die Werbung und auch die Kabarettsendung.“ Fischer hatte Existenzangst, deshalb wohl willigte er bei den Interviews ein.

Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt.

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