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Weniger TV im Kabel-TV: Blackout

Brandenburg ohne „Abendschau“, Berlin ohne "Brandenburg aktuell": Kabel Deutschland verschärft den Streit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Im Streit um die Einspeiseentgelte von ARD, ZDF und Arte macht Kabel Deutschland Ernst. Von Dienstag an wird das Unternehmen einige „Zusatzleistungen einstellen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, sagte Unternehmensvorstand Manuel Cubero am Montag. Die Änderungen betreffen vorerst die Dritten Programme der ARD. Jedes digitale Dritte Programm werde nur noch in einer regionalen Variante pro Kabelnetz eingespeist, teilte das Unternehmen mit. Für Berlin und Brandenburg bedeutet dies, dass die Kabel-Zuschauer in der Hauptstadt nur noch das TV-Programm von RBB Berlin sehen können, während im Nachbarland nur noch RBB Brandenburg zu empfangen ist. Anders gesagt: Wer in Brandenburg die „Abendschau“ aus Berlin sehen will, guckt bei Kabel Deutschland Digital in die Röhre und muss notfalls einen DVB-T-Empfänger an seinen Fernseher anschließen. Gleiches gilt für die Berliner, die sich mit „Brandenburg aktuell“ informieren wollen. Wie viele Zuschauer in der Region von der Programm-Verknappung betroffen sind, konnte der RBB nicht sagen.

Nach diesem Schema verfährt der Kabelnetzbetreiber auch in den anderen Bundesländern, in denen er vertreten ist. So wird in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. Weiteres Beispiel: Zuschauer, die via Kabelfernsehen bisher das Programm des NDR in vier Varianten mit den Regionalfenstern für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen sehen konnten, empfangen künftig nur ein Programm. Auch wer sich Regionalprogramme aus ganz anderen Teilen Deutschlands anschaut, bekommt künftig nur noch eine Variante zu sehen. Alle Dritten Programme werden aber weiter bundesweit ausgestrahlt, teilte das Unternehmen mit.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hielten sich nach der Ankündigung bedeckt. „Es handelt sich um eine eigene unternehmerische Entscheidung der KDG“, sagte ein Sprecher des Mitteldeutschen Rundfunks. Der MDR ist in dem Streit federführend aufseiten der ARD-Sender. „Gesetzliche Regelungen wurden nicht verletzt. Die KDG steht in Konkurrenz mit anderen Anbietern, so dass es für die Verbraucher genügend Empfangsalternativen gibt.“

Außerdem kündigte Kabel Deutschland an, die Bandbreite der öffentlich-rechtlichen Sender an den Plattformstandard anzupassen, also die Übertragungsqualität für die Programme von ARD und ZDF zu reduzieren.

Das Unternehmen, das die Kabelnetze in 13 Bundesländern betreibt und rund 8,5 Millionen Haushalte versorgt, begründet die Leistungskürzungen mit dem Vertragsstreit zwischen dem Unternehmen und den öffentlich-rechtlichen Sendern. ARD, ZDF und Arte haben die ausgelaufenen Verträge über die Einspeisegebühren in Höhe von 60 Millionen Euro jährlich nicht verlängert. Auf Kabel Deutschland entfielen davon 27 Millionen Euro jährlich. Die Sender argumentieren damit, dass sie nicht für etwas zahlen müssten, wozu die Unternehmen über die sogenannten Must-Carry-Regeln ohnehin verpflichtet sind. Es sei unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen, argumentiert Kabel Deutschland. „Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, sagte Cubero. Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen sagte dem Tagesspiegel, dass es zwar bereits Kandidaten für die frei werdenden Kanalplätze gebe, man sich mit der Vergabe allerdings Zeit lassen werde.

Das Unternehmen hat gegen die öffentlich-rechtlichen Sender Klage eingereicht. Zwei Anhörungen, darunter in Berlin, haben bereits stattgefunden, weitere folgen. Joachim Huber/Kurt Sagatz

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