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Medien: Werbung für Fernsehsender: BTV versus SWR

Der private baden-württembergische Fernsehsender BTV darf vorerst nicht mehr als "offizielle Nachrichtenzentrale Baden-Württemberg" für sich werben. Dies hat das Landgericht Baden-Baden auf Antrag des Südwestrundfunks (SWR) per einstweiliger Verfügung entschieden.

Der private baden-württembergische Fernsehsender BTV darf vorerst nicht mehr als "offizielle Nachrichtenzentrale Baden-Württemberg" für sich werben. Dies hat das Landgericht Baden-Baden auf Antrag des Südwestrundfunks (SWR) per einstweiliger Verfügung entschieden. Hält sich der nach eigenen Angaben jüngste deutsche Sender mit bundesweitem Vollprogramm nicht an das Verbot, droht ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Mark, teilte der SWR am Montag mit.

BTV hatte mit der Aussage "Hier ist die offizielle Nachrichtenzentrale Baden-Württemberg" einige seiner Nachrichtensendungen eingeleitet. Darin sah der SWR eine "irreführende und gegen die guten Sitten verstoßende Werbung". "Wir sind ein wenig überrascht", reagierte BTV-Gründer und Programmdirektor Bernd Schumacher, denn der Spruch sei mehr als 14 Monate lang verwendet worden: "Offensichtlich nimmt man uns nun ein wenig ernster."

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