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"Zeitungszeugen": Vorsicht, Neonazi liest mit

Bayern verbietet den Nachdruck von NS-Zeitungen: Erst seit einer knappen Woche liegt die Edition „Zeitungszeugen“ in Deutschland am Kiosk und schon droht ihr juristischer Ärger, möglicherweise sogar ein Verbot.

Das bayerische Finanzministerium will „Zeitungszeugen“ jetzt untersagen, Zeitungen aus der Nazizeit nachzudrucken und zu vertreiben. Nicht nur, weil das Ministerium die Verlagsrechte an den Blättern hält, sondern auch weil ein Missbrauch durch Neonazis befürchtet wird.

Ziel des neuen Projekts ist eigentlich, dass sich Leser aus heutiger Sicht ein Bild von den Ereignissen während der NS-Zeit machen und sehen sollen, was und wie in den (NS-)Zeitungen berichtet wurde (siehe Tagesspiegel vom 16.1.2009). Dazu werden in einem Teil der „Zeitungszeugen“ historische Hintergründe, Analysen und Kommentare eingerückt. Der andere Teil besteht aus nachgedruckten Zeitungen der Zeit von 1933 bis 1945. Sie liegen den „Zeitzeugen“ lose bei, sind gegenüber dem Original unverändert. In der Premieren nummer waren unter anderem das NS-Blatt „Der Angriff“ und das kommunistische Blatt „Der Kämpfer“ beigefügt. Für die nächste Ausgabe ist ein Faksimile der einstigen NSDAP-Parteizeitung „Völkischer Beobachter“ angekündigt. Beide Zeitungen, „Der Angriff“ wie der „Völkische Beobachter“ erschienen damals im Eher-Verlag. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist das gesamte Vermögen des Verlags einschließlich aller Rechte auf den Freistaat Bayern übergegangen. Bayern nimmt dabei eine restriktive Haltung ein. Abdruckgenehmigungen für Gesamtwerke würden weder im In- noch im Ausland erteilt, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Damit solle einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorgebeugt werden. Diese Haltung sei auch vor dem Hintergrund der Verantwortung und des Respekts gegenüber den Opfern des Holocausts zu sehen. Auch deshalb forderte das Ministerium in München jetzt die „Zeitungszeugen“-Initiatoren auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Mit diesem Fall haben wir sogar gerechnet“, sagte „Zeitungszeugen“-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz. Das Ministerium sei vor Veröffentlichung erst gar nicht um Genehmigung gebeten worden, nach ihrer Ansicht verletzte das Projekt keine Urheberrechte. Dass die nachgedruckten NS-Zeitungen missbraucht werden oder die Gefühle von Opfern der NS-Zeit verletzen könnten, glaubt sie nicht. „Die Zeitungen werden schließlich nicht einfach wiederveröffentlicht, sondern als historische Quelle gezeigt und eingeordnet“, sagte Paweronschitz. Sie geht davon aus, dass sich der Verlag vor Gericht gegen das Finanzministerium durchsetzen kann. Derzeit prüfe ein Anwalt die Lage.

Der Berliner NS-Forscher Wolfgang Benz verteidigte das Projekt: „Wahrscheinlich werden in einer Stunde Guido Knopp über die NS-Zeit im ZDF mehr Filmausschnitte aus dem Dritten Reich und Symbole frei Haus an ein Millionenpublikum gesendet als in einem historisch und fachlich begleiteten Faksimileprojekt“, sagte er Spiegel Online. Das Projekt befürwortet haben auch der Historiker Arnulf Baring und oder der Chefredakteur der „Jüdischen Allgemeine“, Christian Böhme.

Der nächste Konflikt zeichnet sich bereits am Horizont ab, denn der Freistaat Bayern hält auch die Rechte an Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ – allerdings nur bis 2015. Dann läuft, 70 Jahre nach Hitlers Selbstmord, der Urheberschutz für das Buch aus. Derzeit läuft eine Debatte um eine kritische Edition. Bayerns Regierung lehnt eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe ab, etliche Wissenschaftler halten sie dagegen für geeignet, einer Mythenbildung entgegenzuwirken. Joachim Huber/Sonja Pohlmann

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