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Freiwillige in Gesetzlicher Kasse sollen bei Steuererklärung aufpassen Berlin - Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen bei der Steuererklärung für 2010 besonders genau sein. Sonst drohe ihnen ein steuerlicher Nachteil von bis zu 1000 Euro, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Freiwillige in Gesetzlicher Kasse

sollen bei Steuererklärung aufpassen

Berlin - Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen bei der Steuererklärung für 2010 besonders genau sein. Sonst drohe ihnen ein steuerlicher Nachteil von bis zu 1000 Euro, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Grund sind fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber. Das Problem betreffe die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, erklärt Rauhöft. Diese können 2010 zum ersten Mal in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Bei freiwillig Versicherten werde allerdings in der Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitgeberanteil ausgewiesen.    Betroffene Arbeitnehmer sollten die Beträge in ihrer Steuererklärung daher selbst korrigieren, rät Rauhöft. In den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand müssten die gesamten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden. dpa

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