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Panorama: ...und wenn der Trauzeuge Sozialhilfe empfängt, bezahlt der Staat die Anreise

Wenn ein Sozialhilfeempfänger mit der Bahn zur Hochzeit seines Bruders fährt, muss der Staat das Ticket bezahlen. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor.

Wenn ein Sozialhilfeempfänger mit der Bahn zur Hochzeit seines Bruders fährt, muss der Staat das Ticket bezahlen. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor. Die Richter der 2. Kammer gaben damit einem Behinderten aus Münden (Niedersachsen) Recht und verwarfen die von der Stadt erhobenen Einwände. Hochzeitsfeiern mit engsten Verwandten seien kein alltägliches, sondern ein einmaliges und besonderes Ereignis, hieß es zur Begründung. Ein Sozialhilfeempfänger könne nicht verpflichtet werden, die "einmaligen Sonderkosten" aus eigener Tasche zu begleichen, meinten die Richter.

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