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Panorama: 13 Jahre Haft für Tims Totschläger

Richter: Die Tat verdient tiefste Verachtung

Itzehoe - 13 Jahre Haft wegen Totschlags – so lautet das Urteil der Fünften Großen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe im Prozess um den kleinen Tim aus Elmshorn, der im November vergangenes Jahres vom Ex-Freund seiner Mutter getötet und in einer Sporttasche versteckt wurde. „Die Tat verdient tiefste Verachtung“, sagte der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing in seiner Urteilsbegründung, in der er die Schwere der Tat, die besondere Grobheit der Misshandlungen und das menschenverachtende Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat hervorhob.

Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der 38-jährige arbeitslose Bautischler den Zweijährigen im November brutal geschlagen und geschüttelt hat. Der Junge war wenige Stunden später an den Folgen einer schweren Hirnschwellung gestorben. „Es ist hinreichend erwiesen, dass der Angeklagte den Jungen getötet hat“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe zwar nicht mit direktem Vorsatz gehandelt, nahm aber billigend in Kauf, dass das Schütteln und Schlagen des Kindes zum Tod führen konnte. „Tim hatte keine Chance“, sagte Richter Hülsing. Der Angeklagte habe den Jungen drillen wollen, ohne sich bewusst zu machen, dass er es mit einem Kleinkind zu tun hat. „Wenn Sie wenigstens einmal Bedauern gezeigt hätten“, sagte Hülsing betroffen, „aber Ihre Gefühlskälte und Menschenverachtung ist nicht zu überbieten.“ Auch bei der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte keine Emotionen. Er habe nach seinen Misshandlungen sicher sehen können, wie es um das Kind stand, sagte der Richter. Dennoch hat er nicht um Hilfe gebeten. „Nein, Sie haben das verletzte Kind sogar aufs Sofa umgebettet – wohl um ihr Bettzeug zu schonen!“, zeigte sich Hülsing entsetzt.

Tim hatte laut Rechtsmedizin mehrere Stunden im Todeskampf gelegen, in denen der Angeklagte nichts zur Rettung des Kindes unternahm, sondern so tat, als sei nichts geschehen. Der Angeklagte habe im weiteren Verlauf so gehandelt, „wie es normalerweise nur eiskalte Täter tun“, unterstrich der Richter, der aber auch der Mutter bescheinigte, dass sie – obwohl schuldlos am Tod des Jungen – keine Bilderbuchmutter gewesen sei. Dem Vorwurf der Hörigkeit gegenüber dem Angeklagten plus Naivität und Bequemlichkeit müsse sie sich stellen.

Als besonders schwerwiegend war für das Gericht auch das Nachtatverhalten des Totschlägers, der sich gar scheinheilig an der Suche nach dem kleinen Jungen beteiligte, nachdem er dessen Mutter glauben gemacht hatte, das Kind sei sicher bald wieder wohlauf bei ihr zu Hause. Sämtliche Einlassungen des Angeklagten seien nicht bestätigt oder sogar widerlegt worden, führte der Richter aus. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung Freispruch. „Was dem Jungen konkret angetan worden ist, sind alles nur Vermutungen“, sagte Verteidiger Christoph Heer. Nach der Urteilsverkündung kündigte Heer an, in Revision zu gehen.

Antje Lückingsmeier[Hamburg]

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