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Im Juli 2012 erschoss James Holmes während der Premiere des Kinofilms "Batman" in Aurora in den USA 12 Menschen. Die Staatsanwaltschaft will im anstehenden Prozess die Todesstrafe erreichen.

© dpa

7000 Kandidaten: Jury-Auswahl im Mammutprozess um Kino-Blutbad

Für Dutzende Menschen verwandelt sich ein Kinobesuch 2012 in einen Alptraum: Ein Mann schießt im dunklen Saal um sich und tötet in den USA zwölf Menschen. Nun soll dem mutmaßlichen Täter James Holmes der Prozess gemacht werden.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokläufer bei einer „Batman“-Filmvorführung in den USA ist mit einer zähen Jury-Auswahl in die erste Phase gestartet. Zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag in Centennial, einem Vorort von Denver, wurden sieben Geschworenen-Kandidaten nach Haus geschickt. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich, dass drei während der einführenden Bemerkungen von Richter Carlos Samour ihr Handy benutzt hätten und einer wohl geschlafen habe, berichtete die „Denver Post“.

Bereits vor dem Prozess waren etwa 2000 der ursprünglich 9000 einberufenen Jury-Kandidaten ausgeschieden: Die Briefe des Gerichts mit der Aufforderung zum Erscheinen waren an veraltete oder falsche Adressen gerichtet und kamen zurück.

Der mutmaßliche Attentäter James Holmes soll am 20. Juli 2012 in das Kino in Aurora im US-Bundesstaat Colorado eingedrungen sein und dort 12 Menschen erschossen und 58 verletzt haben. Zehn Menschen starben noch im Kino, darunter ein sechsjähriges Mädchen.

Der heute 27-jährige Angeklagte erschien in Sakko und Hemd im Gerichtssaal und nicht mehr im roten Gefängnis-Overall. Im Gegensatz zu seinem feuerrot gefärbten, wilden Schopf auf Fotos kurz nach seiner Festnahme war sein Haar dunkel und kurz geschnitten. Damals soll er der Polizei gesagt haben, er sei der Bösewicht und „Batman“-Gegenspieler „Joker“. Holmes verfolgte das Prozedere weitgehend still. Nur hin und wieder tauschte er sich mit seinen Anwälten aus.

Alle Jury-Kandidaten müssen zuerst Fragebögen ausfüllen. Persönliche Befragungen werden Mitte Februar beginnen. Mit den Eröffnungsplädoyers ist nicht vor Juni zu rechnen, mit einem Urteil wohl kaum vor Ende dieses Jahres. Im Verfahren dürfte es vor allem um die Schuldfähigkeit von Holmes gehen, der im Falle eines Freispruchs in eine psychiatrische Klinik eingewiesen würde. Sollten die Geschworenen ihn dagegen für schuldfähig halten, droht ihm die Todesstrafe. Vor dem Bezirksgericht muss er sich in 116 Anklagepunkten verantworten. (dpa)

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