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Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ist wegen der Mollath-Affäre unter Druck geraten.

© dpa

Affäre Mollath: Bayerns Justizministerin sieht Mollath nicht als Justizopfer

Bayerns Justizministerin Merk hält den zwangsweise in einer Psychiatrie untergebrachten Nürnberger Gustl Mollath für gefährlich. Der Skandal um den 56-Jährigen wird noch einmal gerichtlich überprüft.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hält den seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger Gustl Mollath nicht für ein Justizopfer. Mollath sei „psychisch krank“, daran änderten auch neue Erkenntnisse über die Richtigkeit eines Teils der von ihm gegen seine Frau und die HypoVereinsbank erhobenen Vorwürfe zu Schwarzgeld-Geschäften in Millionenhöhe nichts, sagte Merk am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin“.

Neue Erkenntnisse, nach denen die ursprünglich als Wahnvorstellungen eingestuften Angaben Mollaths über die illegalen Geschäfte doch zutreffend sind, hatten Merk politisch unter Druck gesetzt. Die Opposition in Bayern prüft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um ihre Rolle zu klären und herauszufinden, ob sie womöglich im Landtag Informationen zu Mollath zurückgehalten hat. Strafrechtlich sind die Schwarzgeldgeschäfte mittlerweile verjährt.

Merk wies im ZDF Rücktrittsforderungen selbst für den Fall zurück, dass die Nürnberger Justiz bei einer inzwischen angekündigten erneuten Prüfung der Unterbringung Mollaths dessen Freilassung beschließt. „Die Gerichte in unserem Land entscheiden völlig unabhängig.“ Sie als Justizministerin habe mit den Entscheidungen dieser Gerichte „überhaupt nichts zu tun“.

Gustl Mollath.
Gustl Mollath.

© SWR/Report Mainz

Mollath wurde seit 2004 wiederholt in der Psychiatrie untergebracht, seit Anfang 2006 ist er ohne Unterbrechung dort. Unter anderem wurde diese Unterbringung mit den Aussagen Mollaths über die Schwarzgeld-Geschäfte begründet. Die Äußerungen wurden als Ausdruck eines paranoiden Gedankensystems bewertet. Außerdem soll Mollath seine inzwischen geschiedene Frau körperlich misshandelt und Sachbeschädigungen verübt haben.

Nach massivem öffentlichen und politischen Druck stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei der zuständigen Kammer einen Antrag auf erneute gerichtliche Überprüfung des Falls. Mithilfe eines weiteren psychiatrischen Gutachtens solle untersucht werden, ob der Mann zu Recht in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mit. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Seehofer in die Affäre eingeschaltet.

Mollath ist seit fast sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht, weil er angeblich gemeingefährlich ist. Der Fall sorgt für Wirbel, weil die Schwarzgeld-Vorwürfe nach jüngsten Erkenntnissen zutreffend sind. Für das Landgericht Nürnberg waren sie aber Teil eines „paranoiden Gedankensystems“.

„Aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung in der Sache Mollath droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Zugleich wies sie Vorwürfe gegen die Justiz zurück. Diese habe sich stets um optimale Aufklärung bemüht. Seehofer hatte zuvor gesagt, er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten. SPD-Fraktionsvize Inge Aures sagte, wie üblich müsse zuerst der Ministerpräsident eingreifen, bevor die Justizministerin Farbe bekenne. Der Freie-Wähler-Rechtsexperte Florian Streibl sagte: Falls sich bestätige, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie sitze, könne Merk nicht mehr im Amt verbleiben. Merk war zuletzt immer mehr in Erklärungsnot geraten. (pag/AFP/dapd)

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