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Gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wird in Frankreich wegen "organisierter Zuhälterei" ermittelt.

© dpa

Affäre um Sexpartys: Ermittlungen gegen Strauss-Kahn eingeleitet

Die französische Polizei ermittelt gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen "organisierter Zuhälterei". Er hatte an Sexpartys mit Prostituierten teilgenommen. Gegen Zahlung einer Kaution ist Strauss-Kahn auf freiem Fuß.

In der Affäre um Sexpartys hat die französische Justiz am Montag ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) Dominique Strauss-Kahn eingeleitet. Die Vorwürfe lauteten auf „organisierte Zuhälterei“, erklärte die Staatsanwaltschaft nach stundenlanger Befragung des 62-Jährigen durch Untersuchungsrichter in Lille. Strauss-Kahns Anwälte teilten mit, er habe alle Vorwürfe „mit größter Entschiedenheit“ zurückgewiesen. Er habe nichts von Prostituierten gewusst. Laut Staatsanwaltschaft wurde Strauss-Kahn gegen Kaution von 100 000 Euro auf freien Fuß gesetzt, aber unter Polizeiaufsicht gestellt.

Strauss-Kahn hatte an einer Reihe von Sexpartys in Luxushotels in Paris und in den USA teilgenommen. Für die Prostituierten sollen Unternehmer bezahlt haben. Unklar ist, ob Strauss-Kahn wusste, dass es sich bei den zu den Partys eingeladenen Frauen um Prostituierte handelte. Er bestreitet dies. Außerdem versuchen die Ermittler herauszufinden, ob der frühere IWF-Chef sich über die Herkunft des Gelds im Klaren war, mit dem die Partys bezahlt wurden.

Auf Beteiligung an Zuhälterei stehen in Frankreich bis zu 20 Jahre Haft, für Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. An den Sexpartys hatte auch die Nummer zwei der Polizei für Nordfrankreich, Jean-Christophe Lagarde, teilgenommen. Nach Einschätzung der Ermittler könnte Strauss-Kahn zudem von veruntreuten Firmengeldern profitiert haben.

Im Vorjahr hatte Strauss-Kahn nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgegeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist aber noch anhängig. (mit afp, dpa)

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