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Am 1. April heißt es April, April.

© Marcus Brandt/dpa

April, April – oder doch nicht?: Aprilscherze sind längst kein Spaß mehr

Ist das ein Aprilscherz oder Realität? In Zeiten von absurden Ideen und Regelungen kann man sich nicht mehr sicher sein. Eine Glosse.

Aprilscherze sind längst kein Spaß mehr. Seit einiger Zeit sieht es nämlich eher so aus, als sei der Aprilscherz von heute die Realität von morgen – als Verfasser mehrerer komplett absurder Visionen beispielsweise über die Durchsetzung der Gendersprache im öffentlichen Dienst habe ich eine gewisse Ahnung, wovon ich rede.

Am gestrigen 1. April zum Beispiel hat die Polizei im westfälischen Hagen angekündigt, sie werde einen Wüstenbussard zur beweissicheren Dokumentation von Verkehrsverstößen einsetzen. Und die Leipziger Stadtverwaltung drohte damit, sie werde die Brotdosen von Kita-Kindern mit Sensoren ausrüsten, die ernährungspolitische Fehltritte wie Nutellabrötchen oder Caprisonne sofort der Erzieherin melden.

Der Punkt ist nun: Glaubt noch irgendjemand, dass diese Sachen in den nächsten Jahren nicht real eingeführt werden? Gut, okay: Das mit den Bussarden ist sehr alt-analog gedacht, das wäre schon aus Tierschutzgründen völlig abwegig. Aber es ist auch komplett unnötig, weil dafür niemand mehr fliegen muss. Ab 2022, heißt es in Brüssel, werde die EU für Neuwagen den „intelligenten Geschwindigkeits-Assistenten“ vorschreiben, der bei Verstößen gegen Tempolimits erst klingelt und dann die Motorleistung drosselt; eine sofortige Vollbremsung ist vorerst nicht geplant. In Verbindung mit den deutschen Plänen zur Komplettüberwachung des Autoverkehrs in Sachen Dieselfahrverbote und der Tatsache, dass unsere Autos, sofern nicht steinalt, sowieso jedes Detail speichern und den Strafverfolgungsbehörden prinzipiell zur Verfügung stellen, ergibt sich daraus ein giftiges Gebräu, das jeden Bussard überflüssig macht. Bald werden Bußgelder sicher gleich in Echtzeit abgebucht.

Vor noch nicht allzu vielen Jahren – die Älteren von uns erinnern sich an das Volkszählungs-Drama – wäre so etwas vom erstbesten Datenschützer-Azubi durchs Klo entsorgt worden. Denn stellt nicht all das den Autofahrer unter „Generalverdacht“? Aber der gute alte Generalverdacht ist eben auch nicht mehr, was er mal war. Er muss zwar beim Verfolgen richtiger Verbrechen immer noch penibel vermieden werden; für Autofahrer gilt dieses Privileg längst nicht mehr, die sind eh schuld.

Die künftigen Aprilscherze ergeben sich von selbst: Demnächst kontrolliert die Fahrzeugelektronik, ob morgens Nutellasensoren auf den Rücksitzen aktiv sind. Dann weiß sie: Hier werden Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht – auch bald illegal. Motor stopp!

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