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Panorama: Ausgeliefert, wehrlos, ohnmächtig

Wenn das Leben zur Hölle wird: 17 Prozent aller Frauen waren schon einmal Opfer von Stalkern

„Und ich weiß, durch den permanenten Terror muss sie sich den ganzen Tag mit mir beschäftigen. Ich finde weiterhin in ihrem Leben statt.“

Dieses und die folgenden Zitate stammen aus einem Interview mit einem anonymen Stalker, das die Autorin Susanne Schumacher geführt und in ihrem gerade erschienenen Buch „Stalking. Geliebt, verfolgt, gehetzt“ veröffentlicht hat. Der Begriff „Stalking“ (englisch für „anschleichen, sich heranpirschen“) bezeichnet das permanente Nachstellen, Ausspionieren, Belästigen oder Bedrohen eines Menschen – bis hin zum Mord. Die noch am Anfang stehende Wissenschaft unterscheidet fünf Motive für dieses Verhalten: der nicht verwundene Trennungsschmerz, Rache, Liebeswahn, Einsamkeit und die Planung einer Gewalttat.

„Die Hoffnung ist einfach so intensiv. Die Emotionalität setzt sich gegen die Rationalität durch.“

Vor wenigen Tagen wurde in Berlin ein 39-Jähriger wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Er war in Jeannette Biedermanns Neuköllner Wohnung eingestiegen, hatte dort getrunken, gegessen und sich in das Bett der Sängerin gelegt. Zuvor hatte sich der Stalker monatelang eingebildet, zwischen ihm und Biedermann existiere eine Liebesbeziehung, die Sängerin kommuniziere mit ihm etwa über SMS-Einblendungen beim Musiksender Viva. Er dachte auch, Texte ihrer Lieder und ihre schmachtenden Blicke bei Konzerten seien persönlich an ihn adressiert. Er schickte ihr Liebesbriefe, SMS, E-Mails und versuchte sie zu treffen.

„Das ist, als ob ich Detektiv spiele. Ich empfinde dabei einen wahnsinnigen Kick.“

Der Begriff Stalking beginnt erst seit wenigen Jahren, in Deutschland bekannt zu werden. Das Phänomen gab es schon immer, hat in jüngster Zeit allerdings zugenommen: zum einen aufgrund der technischen Möglichkeiten und der Allzeit-Erreichbarkeit durch Handy, Fax und Internet und zum anderen durch die Zunahme von Single-Haushalten und daraus resultierende Anonymität, die für den Täter eine Chance und für das Opfer eine Gefahr darstellt. Berichtet wird über Stalking meist im Zusammenhang mit Prominenten. Sabine Christiansen, Steffi Graf, Harald Schmidt – sie alle haben Erfahrungen mit fanatischen Verfolgern gesammelt. Vor wenigen Tagen hat Sven Hannawald Anzeige gegen eine 34-jährige Frau erstattet, die sogar ihren Wohnort nach Hinterzarten verlegt hat, um ihrem Opfer nah zu sein. Doch Stalking-Opfer sind beileibe nicht nur Prominente. Laut einer aktuellen Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit waren 17 Prozent der befragten Frauen und vier Prozent der Männer schon einmal Opfer von Stalking. Mehr als 80 Prozent der Täter sind Männer. In vielen Fällen fühlt sich der Stalker ungerecht behandelt. Opfer können daher auch Funktionsträger wie Politiker, Rechtsanwälte oder Ärzte sein.

„Körperliche Verletzungen vergehen irgendwann, aber traumatische Erlebnisse, an die erinnert man sich immer. Die ziehen einen runter, und das will ich ja auch.“

Es gibt wohl kaum etwas Schlimmeres, als sich ausgeliefert, wehrlos und ohnmächtig zu fühlen. Die Betroffenen müssen beileibe keine Opfertypen sein. Doch gegen den Realitätsverlust eines Stalkers ist mit rationalem Verhalten und Argumentieren wenig bis nichts auszurichten. Angstsymptome, Schlafstörungen, Magenbeschwerden und Depressionen gehören zu den häufigsten Folgen, unter denen Verfolgte leiden. Der Stalker ist omnipräsent und dringt in den Alltag des Opfers ein. Er steht vor dem Haus und schaut zum Fenster hoch, er ruft auf dem Handy an, auf dem privaten Festnetztelefon und im Büro, er schickt Briefe, E-Mails, Kurzmitteilungen, Blumen oder Pakete – manchmal tut er alles gleichzeitig, und das mehrere Dutzende Male am Tag und auch mitten in der Nacht. Manche Stalker sind derart geschickt und raffiniert, dass Beweise schwer zu sammeln sind. Auch das soziale und berufliche Umfeld kann betroffen sein. Der Stalker setzt falsche Behauptungen und Beschuldigungen in Umlauf, zieht Erkundigungen beim Arbeitgeber und der Familie ein. Die Glaubwürdigkeit und der Ruf leiden.

Juristisch ist dem Stalker oft erst beizukommen, wenn etwas passiert ist. Es gibt daher Bestrebungen, Stalking als Straftatbestand gesetzlich aufzunehmen und mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren zu ahnden. Das Gewaltschutzgesetz, das im Januar 2002 in Kraft getreten ist, wird von Experten und Betroffenen als unzureichend empfunden.

Ende Juni hat das hessische Justizministerium eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, dasselbe kündigte Mitte November das bayerische Justizministerium an. Auch auf Bundesebene befasst sich die CDU derzeit mit dem Thema. Aus dem Bundesjustizministerium ist zu hören, man wolle die Wirksamkeit des Gewaltschutzgesetzes abwarten und parallel dazu durch Informationsveranstaltungen und Schulungen der Polizei das Phänomen Stalking bekannt machen.

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