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Caroline

© dpa

Aussage: Prinzessin Caroline: Es waren nur zwei Ohrfeigen

Prinzessin Caroline von Monaco ist am Mittwoch im Landgericht in Hildesheim erschienen. Sie sagte als Zeugin in einem Verfahren aus, in dem es um eine zehn Jahre zurückliegende angebliche Attacke ihres Mannes, Ernst August Prinz von Hannover, auf einen Discobesitzer in Kenia geht.

Im neu aufgerollten Körperverletzungsprozess gegen Ernst August Prinz von Hannover hat dessen Ehefrau Caroline von Monaco am Mittwoch als Zeugin die Tatschilderung ihres Mannes von einer harmlosen Auseinandersetzung bestätigt. Caroline sagte vor dem Landgericht Hildesheim aus, sie habe aus circa 12 bis 15 Meter Entfernung gesehen, wie ihr Mann den Discobetreiber Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand gegeben habe.

Dabei habe Ernst August die Worte "One for the music, one for the light" gesprochen. Diese Bemerkung habe der störenden Musik und den Laserstrahlen aus der Diskothek Brunlehners gegolten. Caroline machte ihre Aussage am Mittwoch auf Englisch.

Ihr Erscheinen vor Gericht war von einem großen Medienandrang begleitet worden. Die Prinzessin hatte dies zuvor an diverse Bedingungen geknüpft. So wollte sie einen ausreichenden Abstand zur Öffentlichkeit und einen Sicherheitsabstand von drei Metern innerhalb des Gerichtsgebäudes. Am Mittwoch wurde sie schließlich erst als Zeugin aufgerufen, als alle Fotografen den Saal verlassen hatten.

Caroline war bereits Ende November als Zeugin in Hildesheim erwartet worden, hatte ihr Kommen aber überraschend wegen terminlicher Gründe abgesagt. Die Boulevardpresse spekuliert derzeit über Eheprobleme des adligen Paares. Ungeachtet veröffentlichter Bilder, die Ernst August beim Baden mit einer anderen Frau in Thailand zeigen, gingen die Verteidiger des Prinzen bereits im Vorfeld davon aus, dass Caroline ihren Mann entlasten wird. Sie hatte dies in einem der vorangegangenen Prozesse des derzeitigen Berufungsverfahrens schon einmal getan.

Der 55-jährige Ernst August muss sich in dem Prozess wegen eines Angriffs auf den deutschen Hotel- und Diskobesitzer Josef Brunlehner in Kenia vor neun Jahren verantworten. In dieser Sache war der Welfe bereits 2004 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, im jetzigen Berufungsverfahren strebt er eine mildere Strafe an. Der 61-jährige Brunlehner behauptet, bei dem Angriff schwer verletzt worden zu sein. Der Welfe räumt seinerseits lediglich das Austeilen von zwei Ohrfeigen ein. (smz/ddp/dpa)

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