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Frau mit Fahrradanhänger (Symbolbild).

© Uwe Anspach/dpa

Auto erfasst unbeleuchteten Fahrradanhänger: Zwei Kinder sterben – Richter gibt Mutter Teilschuld

Im Radanhänger einer Mutter sterben bei einem Unfall zwei Kinder. Vor Gericht ging es nicht nur um den Unfallfahrer, sondern auch die Schuld der Frau.

Nach dem Unfalltod von zwei kleinen Mädchen in einem unzureichend ausgerüsteten Radanhänger in Österreich hat ein Gericht der Mutter 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Ihre Töchter starben im August, nachdem ein Auto das Fahrrad-Gespann in der einbrechenden Dunkelheit auf einer Landstraße erfasst hatte.

Der Mutter war grob fahrlässige Tötung vorgeworfen worden, weil die Kinder keinen Helm trugen, der Anhänger keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler hatte und die Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Wenn sie die auferlegte Arbeit innerhalb der nächsten sechs Monate erbringe, werde das Verfahren eingestellt, legte das Landgericht Korneuburg am Montag fest.

Die knapp zweijährige Tochter starb vor Ort, ihre vier Jahre alte Schwester erlag ihren Verletzungen im Krankenhaus. Auch die 39 Jahre alte Mutter wurde schwer verletzt.

Der Autofahrer (60), der wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war, muss eine Geldstrafe von 28.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Die Höchststrafe bekam sie bereits durch den Verlust ihrer Lieben“, sagten die Anwälte der 39-Jährigen vor Prozessbeginn der Zeitung „Kurier“.

Montage des Anhängers „einem Fachgeschäft überlassen“

Das Auto hatte den Radanhänger auf gerader Strecke mit der rechten Frontseite erfasst und in den Straßengraben geschleudert. Der 60-jährige Fahrer hätte mit „Fußgängern und Fahrradfahrern rechnen“ und daher eine entsprechende Geschwindigkeit einhalten müssen, meinte das Gericht. Bei der Strafzumessung habe sich der bisher ordentliche Lebenswandel des Unfallfahrers mildernd ausgewirkt. Sein Verteidiger merkte an, dass sein Mandant seit dem Unfall in einem „Alptraum“ lebe.

Wer in Österreich in einem Fahrradanhänger Kinder befördert, muss unter anderem die Helmpflicht für Insassen bis zu zwölf Jahren beachten. Außerdem muss der Anhänger eine vom Rad unabhängige Lichtanlage sowie ausreichend Reflektoren haben. Die Montage des Anhängers für ihr E-Bike hatte die 39-Jährige nach Darstellung ihrer Anwälte einem Fachgeschäft überlassen. Dort habe es keine Beanstandungen gegeben, so die Anwälte zum „Kurier“. (dpa)

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