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Rettungskräfte am 09.02.2016 an der Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling (Bayern).

© dpa

Bayern: Weiteres Opfer von Zugunglück bei Bad Aibling gestorben

Erst wird bekannt, dass der Fahrdienstleiter von Bad Aibling unmittelbar vor dem fatalen Zusammenstoß zweier Züge auf seinem Handy spielte. Einen Tag später stirbt ein weiteres Opfer an seinen schweren Verletzungen.

Ein weiteres Opfer des Zugunglücks von Bad Aibling ist gut zwei Monate nach dem katastrophalen Zusammenstoß gestorben. Der 46-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim erlag am Mittwoch in einem Münchner Krankenhaus seinen schweren Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer auf zwölf. Nahezu zeitgleich wurde bekannt, dass Bahn-Bedienstete ihre Privathandys bei der Arbeit nur nutzen dürfen, wenn ihre Tätigkeit dies erfordert. Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling hatte unmittelbar vor dem Unglück auf seinem Smartphone gespielt, wie die Ermittler am Vortag mitgeteilt hatten.

Beim Zusammenstoß der beiden Meridian-Nahverkehrszüge auf der Linie zwischen Rosenheim und Holzkirchen waren am 9. Februar auch mehr als 80 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Fahrdienstleiter hatte den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge beide Züge gleichzeitig auf den eingleisigen Streckenabschnitt geschickt. Es kam zum Frontalzusammenstoß. Zudem soll der Mann beim Auslösen eines Notrufs die falsche Taste erwischt haben, sodass die Warnung nicht bei den beiden Lokführern ankam.

Aus den Dienstvorschriften für Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn (DB) geht hervor, dass diese ihre privaten Smartphones bei der Arbeit nur nutzen dürfen, wenn das für ihre Tätigkeit unbedingt erforderlich ist. Zwar wollte sich die DB unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zum Haftbefehl gegen den Fahrdienstleiter äußern. Wie es aber hieß, ist der Gebrauch eines Mobiltelefons für Computerspiele während der Arbeit ausdrücklich verboten. Dies gelte auch für Fernseh- und Radiogeräte. Bei der Aus- und Fortbildung des Personals werde dies betont.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte den konkreten Fall wegen der laufenden Ermittlungen nicht kommentieren. Grundsätzlich seien sich die Fahrdienstleiter aber „ihrer Verantwortung bewusst, die sie tragen, und nehmen sie auch wahr“, sagte ein EVG-Sprecher. Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Gegen den 39-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. (dpa)

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