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Panorama: Bei Benachrichtigung gilt die Post als zugestellt

Per Post versandte amtliche Schriftstücke gelten auch dann als zugestellt, wenn der Postbote nur eine Benachrichtigung darüber in den Briefkasten wirft. Nach einem Beschluss des saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) darf von jeder Person, die am Rechtsverkehr teilnimmt, erwartet werden, dass sie ihre Post mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis nimmt.

Per Post versandte amtliche Schriftstücke gelten auch dann als zugestellt, wenn der Postbote nur eine Benachrichtigung darüber in den Briefkasten wirft. Nach einem Beschluss des saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) darf von jeder Person, die am Rechtsverkehr teilnimmt, erwartet werden, dass sie ihre Post mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis nimmt. Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Ehemannes zurück, der von seiner Frau getrennt lebte. Die Ehefrau hatte im Namen des Kindes Unterhaltsansprüche eingeklagt. Dem Vater war angeblich weder die Klageschrift noch ein später ergangenes Versäumnisurteil zugestellt worden.

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