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Panorama: Berufsvereinigung fordert Gesetz über Dienstzeiten

Deutsche Fluggesellschaften haben den Vorwurf zurückgewiesen, ihre Piloten säßen regelmäßig zu lange am Steuerknüppel. In einem Bericht des ARD-Magazins "Monitor" war den deutschen Chartergesellschaften angelastet worden, auf Langstrecken oft mehr als zwölf Stunden mit nur einer Crew unterwegs zu sein.

Deutsche Fluggesellschaften haben den Vorwurf zurückgewiesen, ihre Piloten säßen regelmäßig zu lange am Steuerknüppel. In einem Bericht des ARD-Magazins "Monitor" war den deutschen Chartergesellschaften angelastet worden, auf Langstrecken oft mehr als zwölf Stunden mit nur einer Crew unterwegs zu sein. Gesetzlich erlaubt sind für Piloten ununterbrochene Dienstzeiten von 14 Stunden. Die Pilotenvereinigung "Cockpit" erneuerte unterdessen die Vorwürfe und forderte strengere gesetzliche Regelungen.

Die Gesellschaft "Condor" bezeichnete die TV-Recherchen als "unseriös". Sprecherin Hannelore Zapf sagte dem Tagesspiegel, Condor-Flieger seien nur in Ausnahmefällen 14 Stunden unterwegs. Bei Flügen zu den Kanarischen Inseln sei das Personal inklusive Bodenzeit "meist nicht länger als sechs Stunden" im Dienst. Zapf kündigte jedoch ab Mitte Januar einen regelmäßigen Crew-Wechsel auf den Kanarischen Inseln an. Der Sprecher der LTU, Marco Dadamo, wies darauf hin, dass nur etwa 200 von 22 000 jährlichen Flügen eine Pilotenbelastung an der gesetzlichen Grenze mit sich brächten. Dies sei vor allem bei Fernzielen wie der amerikanischen Westküste oder Venezuela der Fall. Auch die LTU wolle zukünftig noch stärker die Flugdienstzeiten begrenzen, versprach Dadomo: "Unter Umständen werden wir die Passagiere warten lassen, bis eine neue Besatzung einsatzbereit ist."

Die Pilotenvereinigung Cockpit erneuerte unterdessen den Vorwurf an die Gesellschaften, die Flugzeiten oft "bis zur Grenze des Erträglichen" auszuschöpfen. Der Präsident der Vereinigung, Jürgen Lachmann, forderte gegenüber dem Tagesspiegel eine einheitliche europäische Dienstzeitgrenze von "deutlich" unter 14 Stunden. In den Tarifverträgen der meisten Gesellschaften - unter anderem der "Deutschen BA" - seien Grenzen oft nicht explizit genannt. "Hier muss der Gesetzgeber einspringen", forderte Lachmann.

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