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Billige Brustimplantate: Wer kann für den Schaden verantwortlich gemacht werden?

Tausende Frauen sind von schadhaften Silikonkissen betroffen. Nun wollen Anwälte den deutschen Zulieferer der Silikon-Betrüger haften lassen.

Zu Angst und körperlicher Belastung kommt die finanzielle Sorge. Viele Frauen, die sich ihre Brüste mit schadhaften Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) aufpolstern ließen, haben sich das Geld dafür mühsam abgespart. Allein die nun empfohlene Entfernung der Einlagen kann bis zu 5000 Euro kosten. Die Betrüger, die ihr minderwertiges Produkt weltweit bis zu 500 000 Frauen untergejubelt haben, sind pleite. Und dass die Nachlassverwalter noch Schadensersatz herausrücken könnten, gilt als sehr unwahrscheinlich.

Auch die Haftpflichtversicherer der Chirurgen winken ab. Ihre Versicherten hätten die Implantate „in gutem Glauben implantiert“, sie müssten darauf vertrauen können, dass in Deutschland zugelassene Medizinprodukte auch in Ordnung seien. Eine zusätzliche Prüfungspflicht für Mediziner gebe es nicht, zitiert die „Ärztezeitung“ den Medizinrechtsanwalt Frank Stebner, denn dann müsse das auch für jedes Fertigarzneimittel gelten, das einem Patienten injiziert werde.

So versuchen nun Anwälte, sich an den Zulieferer der Franzosen zu halten. Die Münchner Kanzlei Zierhut & Graf bereite eine Klage gegen den Chemikalienhändler Brenntag vor, berichtete das „Handelsblatt“. Dem Mülheimer Unternehmen drohten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Nach dem Artikel sausten die Aktien des weltgrößten Chemikalienherstellers prompt in den Keller.

„Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Zulieferer haftet, weil er wissen musste, was mit dem Industrie-Silikon passiert, wenn er es an einen Brustimplantate-Hersteller liefert“, sagt Rechtsanwalt Michael Graf. Er fordert die Übernahme von Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das im MDax notierte Handels- und Logistikunternehmen hatte dem französischen Hersteller jahrelang Industrie-Silikon geliefert. Allerdings behauptet die Firma, man habe in den Auftragsbestätigungen „klar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für industrielle Zwecke genutzt werden dürfen“. Es gebe „keine gesetzliche Vorgabe für Lieferanten, Kontrollen über die Weiterverwendung durchzuführen“. Zudem sei bis heute unklar, inwieweit die von Brenntag gelieferten Produkte überhaupt in den Implantaten verarbeitet wurden.

Wie viele Frauen deutschlandweit betroffen sind, ist weiter unklar. Da es anders als in vielen Ländern hierzulande kein gesetzliches Implantate-Register gibt, sind die Behörden auf Schätzungen und nachträgliches Erfragen angewiesen. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte heißt es nun, dass die Fallzahl „unter 10 000“ liege. Vorher war nur von mehreren Tausend die Rede. Der Großteil davon waren Schönheitsoperationen, lediglich jedes vierte bis fünfte Implantat wurde aus medizinischen Gründen eingesetzt. Nur für letztgenannte Operationen aber übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten. An den Folgen anderer Eingriffe haben sie die Patientinnen laut Gesetz „angemessen“ zu beteiligen. Nach interner Empfehlung tun sie das gewöhnlich zu 50 Prozent, allerdings haben mehrere Versicherer bereits angekündigt, sich kulanter zu zeigen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten der Implantatentfernung komplett. Die Allianz hat sogar angekündigt, allen auch den Ersatz zu bezahlen – selbst wenn sie nur privat zusatzversichert sind.

Die Linkspartei fordert, die vorgeschriebene Kostenbeteiligung zu streichen. Die Abgrenzung selbst verschuldeter Krankheiten sei „viel zu schwierig“, sagte der Abgeordnete Harald Weinberg dem Tagesspiegel. So sei nicht verständlich, warum der entsprechende Paragraf zwar für „vorsätzlich“ zugezogene Krankheiten und die Folgen unnötiger Operationen gelte, nicht aber für die Folgen falscher Ernährungsgewohnheiten oder riskanter Sportarten. SPD und Union verteidigen die vorgesehene Patientenbeteiligung. Grundsätzlich sei es richtig, die Folgekosten von Schönheitsoperationen nicht der Solidargemeinschaft zu übertragen, sagte der Unionsexperte Spahn (CDU). „Die Mehrheit der Schönheits-OPs sind reines Privatvergnügen. Deswegen ist eine angemessene Eigenbeteiligung auf jeden Fall richtig.“

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