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Bizarrer Prozess: Kein Schadensersatz für Hühner-Panik

Die Klage eines Bauern, der die geringere Legeleistung seiner Hühner auf Panik durch den Lärm eines Heißluftballons zurückgeführt hatte, ist gescheitert. Das Landgericht Osnabrück wies die Schadenersatzklage gegen den niederländischen Ballonfahrer ab.

Osnabrück - Die fünfte Zivilkammer des Gerichts sah nach einem Expertengutachten keinen Zusammenhang zwischen der Überfahrt des Ballons und der reduzierten Eierproduktion der Tiere, die erst gut zehn Tage später einsetzte. Der Landwirt aus Nordhorn in Niedersachsen hatte von der Versicherung des Ballonfahrers knapp 26.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann der Bauer Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einlegen.

Der Vorfall ereignete sich im September 2004, als der Ballonfahrer in geringer Höhe Hof und Stall des Landwirts überquerte. Um wieder Auftrieb zu bekommen, hatte er den Propangasbrenner laut fauchend laufen lassen und die 20.000 freilaufenden Vögel des Bauern in Panik versetzt. Einige Tiere sprangen nach Angaben des Landwirts über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun. Andere versuchten, in den Stall zu flüchten. Anderthalb Wochen später habe sich die Legeleistung auf rund 60 Prozent verringert. Der Landwirt führte dies auf die ausgestandene Angst zurück.

Nach Ansicht des Gerichts konnte der Kläger aber keinen Zusammenhang zwischen verminderter Eierproduktion und dem Ballon-Zwischenfall beweisen. Dabei berief es sich auf einen Professors der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Eine verringerte Legeleistung durch den Schreck, hätte bis zu zwei Tage nach dem Vorfall aufgetreten sein müssen, führte der Experte aus. Das sei aber nicht der Fall gewesen. (tso/dpa)

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