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Er raucht weiter: Der Fall des Rauchers Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf wird am Mittwoch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt.

© Uli Deck/dpa

Update

Bundesgerichtshof: Prozess um Raucher Friedhelm Adolfs muss neu aufgerollt werden

Etappensieg für Friedhelm Adolfs: Die fristlose Kündigung seines Mietvertrages muss neu überprüft werden. Der BGH hob ein Urteil aus Düsseldorf auf, der Marathon-Prozess geht in die nächste Runde.

Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs kann erst einmal in seiner Wohnung bleiben. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass die fristlose Kündigung seiner Wohnung vom Landgericht Düsseldorf neu überprüft werden muss. Die Vorsitzende BGH-Richterin appellierte an die Beteiligten, den Rechtsstreit ohne weiteren Prozess zu beenden. „Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf“, sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Er bezeichnete das Urteil als Teilerfolg.

Es sind tatsächlich schwierige Zeiten für Friedhelm Adolfs und seine Begleiter, denn Raucher sind der Gesellschaft lästig geworden. An diesem Tag ist es aber gut gelaufen für den qualmenden Ex-Hausmeister, der wegen seiner gekündigten Wohnung für viele in seinem Rechtsstreit zu einem Freiheitssymbol geworden war. Und so landet am Schluss, nach der Verhandlung, ein Stummel direkt neben den Einfahrtsschranken des Bundesgerichthofs; der Beistand des Vorzeigerauchers treibt das Justizpersonal vor die Tür, der rauchende Adolfs-Unterstützer muss die Sache flugs bereinigen. Der Rentner selbst war die Zigarette danach schon vorher unauffällig losgeworden.

Die BGH-Richter hoben das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und wiesen den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, bemängelte der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die Kündigung gerechtfertigt sei.
Die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger richtete außerdem einen „vorsichtigen Appell“ an die Beteiligten: Sie sollten sich überlegen, ob der Rechtsstreit ohne einen weiteren Prozess beendet werden könne.

Friedhelm Adolfs zieht genüsslich an seiner Zigarette (Archivbild).
Friedhelm Adolfs zieht genüsslich an seiner Zigarette (Archivbild).

© dpa

Seine Vermieterin hatte dem 76-jährigen Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte es im Juni als „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ bewertet, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Damit habe er die Geruchsbelästigung im Flur sogar gefördert, hieß es.

Adolfs war zeitweise von einer Zwangsräumung bedroht. Er lebt jedoch noch immer in seiner Düsseldorfer Wohnung. Der BGH-Anwalt hatte in der Verhandlung am Vormittag die Aufhebung des Urteils wegen „erheblicher Rechtsfehler“ beantragt. Er kritisierte, das Landgericht habe sich nur auf die Aussage eines Zeugen verlassen. Die Richter hätten sich das Haus nicht selbst angesehen. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar unseres Rechtsexperten Jost Müller-Neuhof: "Früher hieß es Rücksicht".

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