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Michael Wendler lebt in den USA und ließ einen Gerichtstermin in Deutschland sausen.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Damit er vor Gericht erscheint: Haftbefehl gegen Michael Wendler

Der Sänger wurde zu Gerichtsterminen geladen und fehlte unentschuldigt. Unklar ist, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt wird.

Weil der umstrittene Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen.

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Das Gericht Dinslaken erließ am Dienstag einen sogenannten Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler („Egal“, „Sie liebt den DJ“) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Es sei unklar, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, ergänzte er.

Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.

Wendler sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein.

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Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100 000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Am Vorabend des Prozesses hatte Wendlers Anwalt beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht zu entbinden, persönlich nach Dinslaken zu kommen. Dem kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl.

Journalisten befragen Gerichtssprecher Hennig Bierhaus vor einem Sitzungssaal. Hier hätte die Strafsache Wendler verhandelt werden sollen.
Journalisten befragen Gerichtssprecher Hennig Bierhaus vor einem Sitzungssaal. Hier hätte die Strafsache Wendler verhandelt werden sollen.

© Malte Krudewig/dpa

Der in den USA lebende Schlagersänger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“ in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschuldigte er Fernsehsender - darunter seinen damaligen Haussender RTL - „gleichgeschaltet“ zu sein. RTL distanzierte sich sofort und nannte Wendler einen Verschwörungstheoretiker. (dpa)

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