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Panorama: Die Becker-Scheidung: "Ein Fall für die Medienaufsicht"

Der Berliner Medienrechtler und Anwalt Christian Schertz hält die Übertragung des Scheidungsverfahrens von Boris und Barbara Becker für "höchst bedenklich". Zumindest die Ausstrahlung in Deutschland "könnte Herr Becker meiner Auffassung nach verbieten lassen.

Der Berliner Medienrechtler und Anwalt Christian Schertz hält die Übertragung des Scheidungsverfahrens von Boris und Barbara Becker für "höchst bedenklich". Zumindest die Ausstrahlung in Deutschland "könnte Herr Becker meiner Auffassung nach verbieten lassen."

In den USA ist es üblich, alle Gerichtsverfahren, egal ob Sorgerechtsklage oder Mordfall, öffentlich zu verhandeln und - bei Interesse - auch live zu übertragen. Nur auf Antrag wird fallweise entschieden, die Öffentlichkeit auszuschließen. "Der Gesetzgeber hat hier, wie in den USA üblich, für die Freiheitsrechte der Zuschauer entschieden", sagt Schertz. Deutschland stehe in einer anderen gesetzgeberischen Tradition - "aus gutem Grund". Fernsehsendungen aus Gerichtssälen verbietet das Gerichtsverfassungsgesetz, weil sie, wie es in den juristischen Kommentaren heißt, die Wahrheitsfindung gefährden können.

TV-Übertragungen aus der Rechtsprechung würden die öffentliche Reaktion so weit verstärken, dass sie "in den Gerichtssaal zurückwirken" und die Beteiligten beeinflussen könnten: Die Richter, die, wie Schertz meint, ihre Unbefangenheit verlieren, wenn sie von allen Seiten mit aggressiven Ratschlägen konfrontiert werden; die Zeugen, die die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung drängt; die Anwälte, die in einer Medienschlacht wie der des Simpson-Prozesses vor allem versuchen, ihre eigene Popularität zu vergrößern. Für besonders schwerwiegend hält Schertz den Einfluss auf die Prozessparteien selbst: Wenn die Fernsehkameras sie nicht schon zum verstärkten Einsatz schauspielerischer Talente herausfordern, bewirkt die "Scheu vor einem unbeschränkten und unsichtbaren Zuschauerkreis", dass sie nicht mehr so offen aussagen, wie sie es in einem kleineren Rahmen tun würden. "Herr Becker weiß genau, dass die ganze Welt zuschaut, wenn er über sein Vermögen, über Beziehungsfragen und das Verhältnis zu seinen Kindern berichtet. Dementsprechend eingeschüchtert und verschlossen reagiert er."

Neben den negativen Auswirkungen auf die Qualität des Gerichtsverfahrens entschied man sich in Deutschland auch aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten gegen das vermeintliche Zuschauerinteresse. Streitigkeiten im Familienrecht wurde sogar ein doppelter Schutz eingeräumt: Scheidungs- oder Sorgerechtsangelegenheiten wie die der Beckers dürfen nicht nur nicht gefilmt und übertragen werden, sondern finden generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es sei absurd, meint Schertz, dass der Sender N 24 die Verhandlung in deutsche Wohnzimmer übertragen darf: "Hier gilt deutsches Recht - diese Sendung könnte ein Fall für die Medienaufsicht sein."

Rico Czerwinski

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