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Panorama: Die bundesdeutschen Waffengesetze sind bereits recht streng - eine Verschärfung ist unwahrscheinlich

Das deutsche Waffenrecht und seine Anwendung durch die Behörden gelten nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums als streng. Ob es im Rahmen der geplanten Novellierung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode wegen des Vorfalls in Bad Reichenhall zu einer Verschärfung kommt, ist aber fraglich.

Das deutsche Waffenrecht und seine Anwendung durch die Behörden gelten nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums als streng. Ob es im Rahmen der geplanten Novellierung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode wegen des Vorfalls in Bad Reichenhall zu einer Verschärfung kommt, ist aber fraglich. Die Novellierung ist eher gesetzestechnischer Art und es wird allenfalls zusätzlich ein "Kleiner Waffenschein" für Schreckschusswaffen eingeführt. In Bad Reichenhall hatte der Jugendliche Zugang zu Waffen seines Vaters, der Sportschütze ist. Laut Gesetz darf ein Sportschütze seine Waffen nicht anderen Personen zugänglich machen. Das Problem in diesem Fall ist nicht das Gesetz, sondern fehlende Kontrolle. Wer legal eine Waffe kaufen will, muss laut Gesetz eine Waffenbesitzkarte (WBK) erwerben. Der Waffenschein erlaubt dagegen das Tragen bestimmter Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Er wird unter strengen Maßstäben ausgestellt. Die WBK berechtigt beispielsweise Sportschützen und Waffensammler zum Besitz von Schusswaffen. Berechtigt sind nur Personen, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Wer zwei Mal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde, hat keine Chance. Erst recht nicht derjenige, der wegen einer Gewalttat verurteilt wurde. Laut Bundesinnenministerium sind in Deutschland zehn Millionen Schusswaffen offiziell registriert. Laut Gewerkschaft der Polizei gibt es 1,6 Millionen Sportschützen 280 000 Jäger und 300 000 Waffensammler.

os

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