Feiern, bis der Chef geht
Dienst ist eine Weihnachtsfeier zumindest so lange, bis der Vorgesetzte geht. Das hat das Sozialgericht Frankfurt im Fall eines Mannes entschieden, der betrunken eine Treppe heruntergestürzt war und gesetzlichen Unfallverschutz verlangte. Es liege in der Natur auch betrieblicher Feiern, dass dort Alkohol getrunken werde und dass gegen Ende nur noch wenige Personen anwesend seien. dpa
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