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Panorama: "Die schlimmste Strafe ist, dass ich überlebt habe" - Mutter bleibt möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit auf freiem Fuß

Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten am Donnerstag in dem Münchner Mordprozess gegen die 40-Jährige einen Freispruch.

Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten am Donnerstag in dem Münchner Mordprozess gegen die 40-Jährige einen Freispruch. Staatsanwältin Elisabeth Reißler begründete ihr überraschendes Abrücken von der Mordanklage mit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die ein psychiatrischer Gutachter der schwer depressiven Frau für die Tatzeit attestiert hatte. Als Vertreter des Ex-Mannes forderte hingegen Anwalt Klaus Arnold lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes. Das Urteil soll heute gesprochen werden.

"Es tut mir Leid, dass ich ausgerechnet meine Liebsten umgebracht habe", sagte die heftig zitternde Angeklagte in ihrem Schlusswort. "Meine schlimmste Strafe ist, dass ich sie überlebt habe." Die ehemalige Anwaltsgehilfin aus dem oberbayerischen Pienzenau hatte in der Nacht zum 1. April 1999 ihren zehnjährigen Sohn erwürgt und ihre acht Jahre alten Zwillingstöchter mit einer Axt erschlagen. Sie stieß sich anschließend ein Messer in die Brust, konnte aber gerettet werden.

Die Angeklagte habe sich objektiv im Ausnahmezustand einer tief greifenden Bewusstseinsstörung befunden, so die Staatsanwältin in Anlehnung an das psychatrische Gutachten. Verteidiger Eckhart Müller führte die Tat auf eine "nicht nachvollziehbare Grenzsituation" zurück. Als Motive nannte er das allerdings selbst verschuldete finanzielle Desaster der Angeklagten, das Scheitern ihrer Ehe und die kurz zuvor erfolgte Brustkrebs-Diagnose.

Eine Unterbringung der laut Gutachten selbstmordgefährdeten Frau in der Psychatrie kommt nicht in Frage. Voraussetzung wäre die Gefahr weiterer erheblicher Delikte der Angeklagten. Deren Tat sei jedoch "in dieser Konstellation als einmalig zu betrachten", betonte die Staatsanwältin.

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